Die österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) hat einmal mehr eine nationale Warnmeldung herausgegeben. Sie betrifft Personen, die Investments mit "Questra Holdings Inc." in Erwägung ziehen.

Der Anbieter, mit angeblichen Niederlassungen auf den Britischen Jungferninseln sowie im spanischen Murcia, ist laut FMA nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es sei dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (Paragraf 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.

Die FMA kann gemäß den Rechtsvorschriften die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Finanzgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. (dw)