Nachhaltige Fonds machen mittlerweile 45 Prozent des gesamten österreichischen Fondsvermögens aus (Stichtag 30.9.2023). Gemeint sind Vehikel, die im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) entweder Standards nach Artikel 8 (hellgrüne Fonds) oder nach Artikel 9 (dunkelgrüne Fonds) erfüllen. Hellgrüne Fonds werben mit Nachhaltigkeitsaspekten, während dunkelgrüne Pendants auch tatsächliche Nachhaltigkeitsziele, etwa eine CO2-Emissionsreduktion, verfolgen. Ein Problem dabei ist: Es gibt bisher keine Mindestschwelle, ab welchem Allokationsanteil sich ein Fonds tatsächlich hell- oder dunkelgrün nennen darf. Die österreichische Finanzmarktaufsicht betont nun in ihrem aktuellen Asset-Management-Bericht für das dritte Quartal 2023, dass trotz dieser fehlenden quantitativen Vorgaben gewisse Standards einzuhalten sind.

So darf ein Fondsname keine nachhaltige Veranlagung suggerieren, wenn diese nicht durch die tatsächliche Anlagestrategie gegeben ist, teilt die FMA mit. Sonst würde die Behörde ein Greenwashing sehen, und dies stellt eine Irreführung von Verbrauchern dar. Es wird darauf verwiesen, dass nach nationalen und nach EU-Normen Informationen gegenüber Anlegern "jedenfalls redlich, eindeutig und nicht irreführend zu sein haben" (§ 128 Abs. 2 und § 134 Abs. 2 InvFG 2011, Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 2019/1156).

Schwerpunkt – seit 2023 auch KI-gestützt
Die Greenwashing-Prävention steht als einer der Aufsichtsschwerpunkte auf dem Plan der Behörde. Man führe "gezielte Aufsichtstätigkeiten zur Überprüfung der Offenlegungen sowie der Einhaltung der offengelegten Anlagestrategie durch", heißt es. Erstmals setzt die FMA dabei seit 2023 bei Publikumsfonds automatisierte Textanalyse und künstliche Intelligenz (KI) ein. Mithilfe von NLP-Techniken (Natural Language Processing) werden Umfang und Inhalt nachhaltigkeitsbezogener Sprache in Fondsdokumenten analysiert. Diese Botschaften werden mit den tatsächlichen Nachhaltigkeitseigenschaften der investierten Vermögenswerte abgeglichen. Filtert die KI Auffälligkeiten heraus, dann kommt es in einem zweiten Schritt zur Einzelanalyse. Verhärtet sich der Verdacht auf Greenwashing, werden die Fälle bei Vor-Ort-Prüfungen beleuchtet.

Eine große Umstufungswelle wie in anderen Ländern gab es bisher in Österreich noch nicht. 2023 wurden laut FMA vier Fonds von dunkelgrün (Artikel 9) auf hellgrün (Artikel-8-Fonds) umgestuft. Die Fondsgesellschaften dürften demnach bei der Einstufung mit Bedacht vorgehen. (eml)

Quelle: FMA