Kurz vor der Wahl hat der Nationalrat nun doch noch eine kleine Reform der Finanzmarktaufsicht (FMA) beschlossen. Finanzminister Hans Jörg Schelling hatte sich in der Vergangenheit für eine Aufsichtsreform ausgesprochen, nachdem er mehrfach die Arbeit der Aufsicht auch öffentlich kritisiert hatte. Eine Arbeitsgruppe des Finanzministeriums und des Bundeskanzleramts erarbeitete verschiedene Varianten, wie eine solche Reform aussehen könnte und legte ihren Bericht Mitte Jänner vor. Eine dieser Varianten sah etwa vor, dass die FMA in die Österreichische Nationalbank (OeNB) eingegliedert wird. Aus den großen Reformplänen wurde allerdings nichts. 

In der aktuell beschlossenen Reform sind zwar Bestimmungen zum Pre-Clearing, der elektronischen Prospektbilligung und zur internen Revision enthalten, zur viel diskutierten Zusammenlegung von FMA und OeNB findet sich hingegen nichts.

Vereinfachungen für kleine und mittlere Banken
Die Reform ermöglicht allerdings, dass die FMA Rechtsauskünfte künftig mittels Bescheid erteilen kann. Prospektentwürfe sollen künftig elektronisch abgewickelt werden und es wird möglich sein, Verfahren bei der FMA einvernehmlich zu beenden. Zudem findet sich nun endlich auch die viel heraufbeschworene Proportionalität in der Reform wieder. So sind Vereinfachungen für kleine und mittlere Finanzunternehmen vorgesehen. Konkret sollen nur noch 30 statt bisher 131 Kreditinstitute einen Nominierungs-, Vergütungs- oder Risikoausschuss des Aufsichtsrats einrichten müssen.

Verschärft werden hingegen die Bestimmungen zur internen Revision. Die Quote der Institute mit eigener Organisationseinheit für die interne Revision soll von 58 Prozent auf 70 Prozent gesteigert werden. Für die FMA selbst ist nun die interne Revision verpflichtend vorgesehen. FMA und OeNB müssen künftig Führungspositionen auf zweiter Ebene öffentlich ausschreiben. (gp)