Die weiter zunehmenden regulatorischen Anforderungen sorgen bei Wertpapierfirmen seit Jahren für einen kontinuierlichen Anstieg der administrativen Kosten. Eine Folge davon ist der anhaltende Konsolidierungsprozess in der betroffenen Unternehmenslandschaft. Gab es im Jahr 2009 noch 211 Wertpapierfirmen und WPDLU in Österreich, so sind es aktuell nur noch rund 100 Unternehmen. Fatalerweise erhöht sich dadurch zusätzlich der Kostendruck auf die überlebenden Unternehmen, denn bekanntlich müssen sie "ihre" Aufsichtsbehörde selbst finanzieren.

Da die Behörde im Gegensatz zur Branche nicht schrumpft, sondern sogar kräftig wächst, erhöht sich die Kostendynamik auch von dieser Seite. Zwischen 2006 und 2022 stieg die Zahl der FMA-Mitarbeiter von 201 auf 408, wodurch sich allein die Aufwendungen für Personal von 14 auf annähernd 51 Millionen Euro erhöhten. Vom Gesamtbudget der FMA in Höhe von 78,4 Millionen Euro (2022), wird von Banken, Versicherungen, Pensionskassen und Wertpapierfirmen ein Anteil von 65,8 Millionen Euro getragen. Auf die Wertpapieraufsicht allein entfallen über 15 Millionen Euro, 2006 lag dieser Anteil noch bei 9,5 Millionen Euro.

Die Behörde wird aber nicht nur immer teurer, sondern auch immer anstrengender, was noch nicht einmal ihre Schuld ist. 2002 überwachte die FMA die Einhaltung von 660 Seiten Gesetzestext, heute sind es rund 7.000 Seiten. Für zusätzliche Unruhe sorgt nun eine neuerliche Diskussion über die Kostenverordnung der FMA. Ausgelöst wurde diese durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Demnach fallen Wertpapierfirmen, die Fondsverwaltungsaufgaben als delegierte Fondsmanager übernehmen, für diese Tätigkeit nicht unter das WAG. Einige Betroffene sehen in dem Urteil die Chance, hier FMA-Kosten zu sparen, und haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet.

Jene Unternehmen, auf die das nicht zutrifft, befürchten nun, dass sie diese Ausfälle übernehmen müssen. Schätzungen zufolge könnten sich für sie die bisherigen Kosten nahe­zu verdoppeln, was im Einzelfall existenzbedrohend sein könnte. Insofern kann man nur an die Verantwortlichen appellieren, hier rasch eine faire und saubere Lösung für alle Beteiligten zu finden und im Zuge dessen vielleicht auch gleich die ganze Kostenverordnung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.