Seit dem Jahr 2014 bietet die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA ein sogenanntes "Whistleblowingsystem“ an. Über dieses können der Behörde anonym und nicht rückverfolgbar entsprechende Hinweise mitgeteilt werden, falls man von einem Verstoß gegen ein der FMA zur Aufsicht übertragenes Gesetz Kenntnis hat. Und wie es aktuell aussieht, steigt das Interesse an dieser Möglichkeit kontinuierlich an.

Verglichen mit 2016 nahm die Zahl der Hinweise um 17,5 Prozent zu, gegenüber 2015 zeigt sich gar ein Plus von 48,6 Prozent. Im Jahr 2017 erhielt die FMA über ihr "Whistleblowingsystem" 208 Hinweise über vermutetes Fehlverhalten auf den Finanzmärkten, wovon 158 tatsächlich ihren eigenen Aufsichtsbereich betrafen. 

Acht Verwaltungsstrafverfahren
Die anonymen Hinweise aus dem Markt sowie den beaufsichtigten Unternehmen haben laut FMA in 54 Fällen zu aufsichtsrechtlichen Maßnehmen wie Vor-Ort-Prüfungen, behördlichen Einschauen oder Fit&Proper-Tests geführt. Es wurden acht Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und Strafen in Höhe von zusammen 154.000 Euro verhängt.

Weiters lösten die Hinweise acht Investorenwarnungen aus, und es wurden 19 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. 48,1 Prozent der FMA-relevanten Eingaben betrafen dabei unerlaubten Geschäftsbetrieb, 17,7 Prozent Fehlverhalten bei Banken, 20 Prozent den Bereich Wertpapieraufsicht, 5,7 Prozent Geldwäsche, 4,4 Prozent Versicherungen und Pensionskassen, 2,5 Prozent die Rechnungslegung, der Rest verteilt sich auf diverse andere Aufsichtsfelder.

"Wichtigen Informations- und Erkenntnisquelle" 
"Unser Whistleblower-System hat sich zu einer wichtigen Informations- und Erkenntnisquelle der Aufsicht entwickelt", unterstreicht der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: "Es ist via Website (www.fma.gv.at) rund um die Uhr, jeden Tag und weltweit erreichbar. Es garantiert dem Hinweisgeber völlige Anonymität, ermöglicht aber gleichzeitig über ein elektronisches Postfach auch eine anonymisierte Kommunikation. Weder uns noch den Strafrechtsbehörden ist es technisch möglich, die Identität eines Hinweisgebers auszuforschen. Jeder kann so anonym auf Missstände oder Fehlverhalten hinweisen, ohne Gefahr zu laufen, persönlich Nachteile zu erleiden." (gp)