Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA hat hierzulande die videogestützte Online-Identifikation von Kunden auf den Weg gebracht. Die Verordnung der Behörde tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Damit ist auch österreichischen Finanzmarktteilnehmern wie etwa Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen die Videoidentifizierung gestattet, um die Identität von Kunden zweifelsfrei festzustellen. Risiken bei Online-Abschlüssen sollen so zukünftig verringert werden. (cf)

Dabei weist die FMA auf die folgenden Voraussetzungen für die Videoidentifizierung hin:

  • Das Finanzunternehmen hat vom potenziellen Kunden und von seinem amtlichen Lichtbildausweis sogenannte Screenshots anzufertigen
     
  • Der potenzielle Kunde hat seinen amtlichen Lichtbildausweis vor einer Kamera in einer Weise horizontal und vertikal zu kippen, sodass die holographischen Sicherheitsmerkmale durch speziell geschulte Mitarbeiter überprüft werden können
     
  • Der Mitarbeiter hat zudem durch entsprechende Präsentation des amtlichen Lichtbildausweises vor der Kamera die Unversehrtheit und die Seriennummer des Dokuments zu überprüfen
     
  • Die Online-Identifikation ist seitens des verpflichteten Unternehmens in einem abgetrennten, mit einer Zugangskontrolle ausgestatteten Raum durchzuführen
     
  • Das Verfahren ist abzubrechen, wenn eine visuelle Überprüfung des potenziellen Kunden oder des amtlichen Lichtbildausweises nicht möglich ist oder wenn sich sonstige Unsicherheiten ergeben