Die börsenotierte Wiener RBI steht unter näherer Beobachtung der FMA. Wie die Bank, die stark in Osteuropa und Russland verankert ist, in ihrem soeben veröffentlichten Geschäftsbericht mitteilt, wurde sie im Jänner 2023 von der Behörde informiert, "dass ein Verwaltungsstrafverfahren wegen einer angeblichen Nichteinhaltung von bestimmten rechtlichen Vorschriften" eingeleitet wurde. Im Wesentlichen ortet die Behörde bei drei Kunden Lücken im Know-Your-Customer-Prinzip. Dieses schreibt vor, dass Banken die Identität ihrer Kunden überprüfen müssen, um illegale Aktivitäten wie Geldwäsche zu verhindern.

Laut Jahresbericht fanden die Transaktionen bereits zwischen 2017 und 2020 statt. Dabei geht es – wie so oft, wenn Zweifel auftreten – um die Beziehung zu Korrespondenzbanken. "Gemäß Auslegung der FMA hätte sich die RBI nicht ausreichend davon überzeugt, dass diese Banken angemessene Due-Diligence-Prozesse zu ihren eigenen Kunden aus deren eigenen Korrespondenzbankgeschäft implementiert hätten", schreibt die RBI. Die FMA habe jedoch nicht behauptet, dass tatsächlich Geldwäsche stattgefunden habe oder es einen Verdacht gebe, betont das Institut. Das Verwaltungsstrafverfahren sei derzeit im Laufen und könne zu einer Verwaltungsstrafe führen.

Das deutsche "Handelsblatt" berichtet, dass sich die Untersuchungen in Österreich auf Zahlungen im Zusammenhang mit Russland beziehen. Im Hintergrund würden Daten stehen, die vom Recherchenetzwerk "International Consortium of Investigative Journalists" in einem Projekt namens "Cyprus Confidential" aufgedeckt worden seien, so die Zeitung, die sich auf eine mit der Sache vertraute Person beruft. Ein RBI-Sprecher sagte dem "Handelsblatt", dass die RBI gegen jede Strafe Berufung einlegen werde.

Anfrage aus dem US-Finanzministerium
Die RBI schreibt im Jahresbericht, sie habe im Jänner 2023 ein Auskunftsersuchen des US-Finanzministeriums erhalten, konkret des Amts zur Kontrolle von Auslandsvermögen (OFAC). OFAC überwacht Wirtschafts- und Handelssanktionen. Die von OFAC aufgeworfenen Fragen zielen auf die Verbindungen der RBI mit US-Korrespondenzbanken und deren Konnex mit Russland und der Ukraine ab, wie es heißt. Die RBI betont, dass sie "aus Prinzip" über Verfahren verfüge, die die Einhaltung von Embargos und Finanzsanktionen sicherstellen sollen. Man kooperiere "uneingeschränkt mit OFAC", soweit dies nach geltenden Gesetzen und Vorschriften zulässig ist.

Das Korrespondenzbankengeschäft ist international immer wieder Gegenstand von Behördenuntersuchungen. Es geht um ausländische Kreditinstitute, die eine Geschäftsbeziehung zu einer inländischen Bank haben und die daher zur Abwicklung von internationalen Geschäften beziehungsweise im Zahlungsverkehr genutzt werden. In der Zusammenarbeit mit Korrespondenzbanken gelten wegen der Bedenken bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besondere Sorgfaltspflichten. (eml)