Bereits Anfang des Jahres setzte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) der Kärntner Raiffeisenbank Althofen-Guttaring einen Verwalter vor. Es handelte sich damals um eine Frühinterventionsmaßnahme im Rahmen des Bankensanierungs- und -abwicklungsgesetzes (BaSAG). Das Gesetz sieht vor, dass die FMA eingreift, um Lösungen zu finden, bevor es zu einer Abwicklung kommen muss. Die Raika zählt nicht nur zu den Geschädigten der Commerzialbank Mattersburg, sondern auch zu den "Abtrünnigen", die nicht der Raiffeisen-Einlagensicherung angehören.

Nun hat die FMA per Bescheid Michael Spitzer mit sofortiger Wirkung als vorläufigen Verwalter der Bank wieder abberufen. Der Frühinterventionsbedarf gemäß § 44 Abs. 2 BaSAG bei der Raiffeisenbank Althofen-Guttaring reg.Gen.m.b.H., der die Bestellung eines vorläufigen Verwalters am 20. Januar 2022 erforderlich gemacht hat, besteht laut der Behörde nun nicht mehr, da die Raiffeisenbank am 18. Juli in einer Generalversammlung die Fusion mit drei weiteren Raiffeisenbanken beschlossen hat. Die Bank soll demnach mit der Raiffeisenbank Gurktal eGen, der Raiffeisen Regionalbank Längsee-Hochosterwitz eGen sowie der Raiffeisenbank Hüttenberg-Wieting reg.Gen.m.b.H fusioniert werden. (gp)