Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat einmal mehr eine nationale Warnmeldung herausgegeben. Sie betrifft Personen, die Kreditgeschäfte mit "Questra World Ltd." in Erwägung ziehen.

Der Anbieter mit angeblichen Niederlassungen in Belize City und Madrid ist laut FMA nicht berechtigt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Konkret sei ihm der gewerbliche Abschluss von Geldkreditverträgen und die gewerbliche Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft gemäß Paragraf 1 Abs. 1 Z 3 BWG) nicht gestattet. 

Die FMA kann gemäß Bankwesengesetz die Öffentlichkeit darüber informieren, dass eine namentlich genannte oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist. Voraussetzung ist, dass diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Kundmachung erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist. (dw)