Der Finanzausschuss gab nun grünes Licht für die ökosoziale Steuerreform 2022. Im Zentrum stehen dabei Steuerentlastung und Ökologisierung. Umgesetzt wird die Reform in mehreren Gesetzen. Zum einen werden die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer gesenkt zudem werden Geringverdiener über die Erhöhung des Sozialversicherungs-Bonus und des Pensionistenabsetzbetrags entlastet. Dazu kommt die Reduzierung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung für selbstständig Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen. Ein eigenes Gesetz wurde darüber hinaus für den Klimabonus geschaffen, der die neue CO2-Bepreisung abfedern soll. 

Im Rahmen der Steuerreform soll es zu Entlastungen in mehreren Bereichen kommen. So werden die Lohn- und Einkommensteuer ab 1. Juli 2022 von 35 Prozent auf 30 Prozent, bzw. von 42 Prozent auf 40 Prozent reduziert. In den Jahren 2022 und 2023 erfolgt die Umsetzung der Tarifsenkung durch einen Mischsteuersatz, der jedoch im Jänner mangels Beschluss im Nationalrat noch nicht umgesetzt werden kann. Für Arbeitnehmer wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher 400 auf 650 Euro angehoben. Gleichzeitig kommt die Einschleifregelung künftig bei Einkommen von 16.000 bis 24.500 Euro zur Anwendung. Angehoben wird auch der Sozialversicherungs-Bonus.

Erhöhung des Gewinnfreibetrags
Klein- und Mittelunternehmen werden von der Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13 auf 15 Prozent, von der Senkung der Körperschaftsteuer von 25 auf 23 Prozent sowie Tarifsenkung bei der Lohn- und Einkommensteuer profitieren. Hier ist nun auch eine bürokratische Erleichterung gelungen: In der Personalverrechnung dürfen Betriebe einen "Mischsteuersatz“ anwenden, der den unterjährigen Übergang zwischen den gesenkten Tarifstufen erleichtert. Für 2022 wird dieser Mischsteuersatz 32,5 Prozent betragen (als Mittelwert zwischen 35 und 30 Prozent), 2023 dann 41 Prozent (als Mittelwert zwischen 42 und 40 Prozent). Der Investitionsfreibetrag (mit Ökologisierungskomponente) in Höhe von insgesamt 350 Millionen Euro wird als Nachfolgemodell zur Investitionsprämie eingeführt. 

Zudem sieht das Gesetz erstmals in Österreich eine umfassende Besteuerung von Kryptowährungen vor. Besitzer von Bitcoin, Ethereum und Co sollen in Zukunft genauso wie Aktieninhaber auf ihre Einkünfte 27,5 Prozent zahlen.

Keine Verbesserung für die private Vorsorge
Aus Anlegersicht fällt die ökosoziale Steuerreform 2022 allerdings enttäuschend aus. Obwohl von vielen Marktteilnehmern erhofft, wird es im Rahmen der aktuellen Steuerreform nicht mehr zu den lang erhofften Verbesserungen der privaten Vorsorge kommen. Die im Regierungsprogramm versprochene Kapitalertragssteuerbefreiung (KESt-Befreiung) für grüne Anlageprodukte ist ebenso wenig ein Thema wie die ebenfalls im Regierungsprogramm in Aussicht gestellte generelle Wiedereinführung der Behaltefrist für Wertpapiere. (gp)