Doppelt genäht hält besser, sagt der Volksmund. Der Spruch mag häufig zutreffen, im Falle von doppelten Informationen zu ein und demselben Fonds stimmt er jedoch nicht. Das haben nun auch die europäischen Behörden für Bankenaufsicht (EBA), für Wertpapier- und Marktaufsicht (ESMA) und für Versicherungsaufsicht (EIOPA) erkannt, die zusammen die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESA) bilden. 

Anfang Oktober haben die ESA daher ein Schreiben an die EU-Kommission gesandt, in dem sie ihre Besorgnis darüber äußern, dass Anleger ab dem 1. Januar 2020 möglicherweise zu jedem Fonds zwei Produktinformationsblätter bekommen. Der Grund: Seit Beginn dieses Jahres gilt die Priips-Verordnung. Sie schreibt Herstellern von verpackten Anlageprodukten wie Fondspolicen vor, neue Basisinformationsblätter (BIB) aufzulegen. Fondsgesellschaften sind bis zum 31. Dezember 2019 von dieser Vorschrift ausgenommen. Nach Ende der Übergangsfrist müssen jedoch auch sie für jeden Fonds ein BIB auflegen.  

Eher abschreckend
In ihrem Schreiben an die Kommission konstatieren die ESA, zwei sich überlappende Informationsblätter könnten Anleger eher abschrecken, als ihnen fundierte Investitionsentscheidungen zu erleichtern. Daher haben die drei Behörden den europäischen Gesetzgeber in Brüssel dazu aufgefordert, Lösungen für diese Situation vorzulegen, wenn nötig auch Gesetzesänderungen. Die ESA selbst wollen dafür im ersten Quartal 2019 Vorschläge unterbreiten. Die gute Nachricht: Bis zum Ende des laufenden Jahres planen die Behörden nach eigenen Angaben eine kurze Konsultation zum Thema Priips.

Das Schreiben der ESA und die geplante Anhörung mögen eine Reaktion auf die harte Kritik verschiedener Verbände am Priips-BIB sein. So bemängelt unter anderem der deutsche Fondsverband BVI schon seit geraumer Zeit, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung von auszuweisenden Performance-Szenarien und Kosten zum Teil zu völlig abwegigen Ergebnissen führen.

EFAMA fordert Verlängerung
Nachdem das Schreiben der ESA an die Kommission veröffentlicht wurde, hat auch der europäische Fondsverband EFAMA eine Verlängerung der Übergangsfrist gefordert. Die Ausnahme für Fonds solle zumindest dann länger gelten, wenn sich der Priips-Review – wie von der EU-Kommission bereits angekündigt – verzörgert. Nur so sei sichergestellt, "dass Anleger in der Zwischenzeit keine verwirrenden und irreführenden Informationen erhalten", heißt es in einer Pressemitteilung.

Zudem äußert der Verband die Überzeugung, dass es kontraproduktiv wäre, das aktuelle OGAW-KID durch das Priips-BIB zu ersetzen, bevor eine umfassende Überprüfung erfolgt ist. Ob es überhaupt zu einer kompletten Ablösung des OGAW-KIDs durch das Priip-Infoblatt kommen wird, steht zwar noch nicht fest. Angesichts der Tatsache, dass die ESA ihre Bedenken hinsichtlich doppelter Informationen geäußert haben, ist diese Variante aber durchaus denkbar. (am)