Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) verschärft ihre Maßnahmen bei der seit Längerem unter Beobachtung stehenden Wiener European American Investment Bank AG (Euram). Das Institut muss "unverzüglich" die von der FMA identifizierten Probleme bei der Geldwäscheprävention beheben, andernfalls droht eine Zwangsstrafe.

Es geht um vier konkrete Mängel. Jeder kann mit je 30.000 Euro sanktioniert werden, insgesamt droht der Bank also eine Buße in Höhe von 120.000 Euro. Zwangsstrafen können bei weiterer Missachtung laufend erneuert werden.

Kein Neugeschäft seit Jänner
Schon seit Jänner 2024 gilt für die Euram Bank ein Neugeschäftsverbot. Die FMA hatte die Maßnahme verhängt, nachdem sie "gravierende Gesetzesverstöße im Bereich der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" geortet hatte und das Unternehmen einer Verbesserungsaufforderung nicht nachgekommen war. Das Neugeschäftsverbot bleibt laut Behörde bis zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes gemäß Geldwäschegesetz aufrecht. Bis dahin darf Euram weder Geschäftsbeziehungen mit neuen Kunden beginnen noch neue Verträge oder Produkte und Dienstleistungen mit bestehenden Kunden abschließen. Euram hat gegen den Bescheid Beschwerde eingereicht.

Offenbar hat das Neugeschäftsverbot die Bank bisher nicht zur ausreichenden Problembehebung veranlasst. Fraglich ist daher, ob die Androhung der Zwangsstrafe eine Änderung hervorruft. Euram betonte gegenüber der Redaktion, man habe "umfassende Ressourcen" in die Verbesserung der Geldwäscheprävention gesteckt. Der "Reorganisationsprozess" sei jedoch "leider noch nicht gänzlich abgeschlossen und dauert somit länger, als dies ursprünglich absehbar war", heißt es. Gründe für die Verzögerung werden nicht genannt. 

Transaktionsfreigabe
Mängel ortet die FMA bei der Risikoanalyse auf Unternehmens- und auf Einzelkundenebene. Darauf aufbauend hapert es bei der risikoorientierten Anwendung der Sorgfaltspflichten sowohl bei internen Systemen als auch in Einzelfällen. Die FMA hat von der Bank im Bescheid aus dem Jänner ausdrücklich verlangt, dass vor jeglicher Transaktion, die sie für bestehende Kunden ausführt, die Erfüllung aller Bestimmungen des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) gesondert zu überprüfen ist (Transaktionsfreigabe). Diese angeordnete Transaktionsfreigabe erfüllt die Bank laut FMA-Mitteilung weiter nicht zur Zufriedenheit der Behörde.  

Das Institut erwirtschaftete im Jahr 2022 (letzter verfügbarer Geschäftsbericht) einen Jahresüberschuss von rund 122.000 Euro und kam auf eine Bilanzsumme von 649 Millionen Euro. Nach Eigendefinition ist Euram eine Privatbank. Das Klientel besteht jedoch nicht nur aus klassischen Privatbankkunden, sondern durchaus aus vielen Retail-Kunden. Seit vielen Jahren sammelt die Bank zum Beispiel Geld über die Zinsplattform "Weltsparen" ein. Ende 2022 vertrauten die "Weltsparen"-Kunden der Bank 15 Millionen Euro an, im Jahr davor waren es annähernd 30 Millionen.

Eigentumsverhältnisse unklar
Die Euram Bank AG gehört der Wiener Euram Holding, deren Eigentümerstruktur intransparent ist. Im Geschäftsbericht lässt das Institut nur wissen, dass die Anteile "von Finanzinvestoren und Führungskräften" gehalten werden. Ende 2022 beschäftigte sich das Nachrichtenmagazin "Profil" in einer ausführlichen Recherche mit den Besitzverhältnissen, wobei sich die Aktionäre teils über Offshorefirmen von den Arabischen Emiraten bis Zypern verstreuen. Unter anderem blickten europäische Aufsichten bei Euram auch deshalb genauer wegen Verbindungen zur Immobiliengruppe Adler hin, bei der die deutsche Bafin zahlreiche Rechnungslegungsfehler feststellte. (eml)