Die Anglo Austrian Bank (AAB) war bereits mit ihrer Klage gegen die Entscheidung der EZB aus dem Jahr 2019 vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert und legte daraufhin Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Dieser wies jedoch in der Vorwoche sämtliche Rechtsmittel zurück, wie die "Austria Presse Agentur" (APA) berichtet.

Die EZB hatte der AAB 2019 die Bankkonzession entzogen, basierend auf einem Beschlussvorschlag der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), die seit 2010 mehrfach Maßnahmen und Sanktionen gegen die Ex-Meinl-Bank verhängt hatte. Laut den Richtern in Luxemburg konnte die AAB kein "solides Risikomanagement gewährleisten", wie die EZB ausführte.

Im Juni 2022 bestätigte das EU-Gericht die Entscheidung der EZB mit der Begründung, dass ein Kreditinstitut aufgrund schwerwiegender Verstöße, die von einer zuständigen nationalen Behörde festgestellt wurden, den Entzug seiner Zulassung rechtfertigen könne. Dies gelte auch dann, wenn es sich um frühere oder bereits behobene Verstöße handele. Eine spätere Behebung der Verstöße sei unerheblich, da die Behörde nicht fortlaufend neue Verstöße nachweisen müsse, um eine Lizenz zu entziehen.

Mit der Entscheidung des EuGH ist nun endgültig ein Schlussstrich unter die Sache gezogen, denn EuGH-Urteile sind nicht bekämpfbar und somit sofort rechtskräftig. (mb)