Große europäische Wertpapierfirmen sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission künftig den Status von Kreditinstituten erhalten und dann ebenso wie systemrelevante Banken unter die Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) gestellt werden. Dies geht aus dem Entwurf für eine EU-Richtlinie hervor, den die Kommission am 20. Dezember 2017 vorgelegt hat.

Mit dem Richtlinienvorschlag will die Brüsseler Behörde Wertpapierunternehmen – von Anlageberatern bis hin zu großen Investmentbanken – einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen geben. Dabei strebt sie mehr Verhältnismäßigkeit in der Regulierung an. So sollen große Investmenthäuser mit verwalteten Vermögenswerten von mehr als 30 Milliarden Euro in Zukunft als wichtige Kreditinstitute eingestuft und damit der Kontrolle der EZB unterworfen werden. Für kleinere, nicht mit Bankgruppen unmittelbar verbundene Investmentfirmen sieht sie hingegen bestimmte Erleichterungen vor.

Das Projekt der EU-Kommission ist Teil der Initiative zur Kapitalmarktunion und wurde im Juni 2017 zum ersten Mal thematisiert. Die geplanten Regelungen sollen für Investmentfirmen gelten, die unter die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II fallen: Sofern die EU-Richtlinie dem akutellen Entwurf entsprechend in Kraft tritt, wären führende pan-europäische Vermögensverwalter künftig der Aufsicht der EZB unterstellt.

Verbände sehen Vorschlag positiv
Der europäische Fondsverband EFAMA begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, wie er in einer Pressemitteilung deutlich macht. Der Verband unterstütze das Ziel, ein auf Kreditinstitute zugeschnittenes Aufsichtsregime klar von moderateren Regeln abzugrenzen, die für eine "Vielzahl von Nichtbankakteuren" gelten sollen. Das EU-Parlament und der Rat müssen den Vorschlag der Kommission nun bewerten und den geplanten Regelungen zustimmen. (am)