Die EU-Kommission hat neue Vorschriften vorgeschlagen, um die Erstattung zu viel gezahlter Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen einfacher und schneller zu machen. Die am Montag (19.6.) vorgestellten Pläne, die Teil des Aktionsplans der Kommission für die Kapitalmarktunion sind, sollen zu einer faireren Besteuerung von Anlegern führen, die rund fünf Milliarden Euro sparen sollen, und damit grenzüberschreitende Investitionen in der Union fördern. Ferner sollen sie auch bei der Bekämpfung von Steuerbetrug helfen, wie die Behörde in einer Pressemitteilung schreibt. Der Vorschlag geht nun in das Trilog-Verfahren mit EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten. Die Kommission hofft auf ein Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2027.

Der Vorstoß der EU-Kommission zielt auf ein großes Problem für Anleger in der Union. Wer in Wertpapiere von Unternehmen oder Emittenten aus einem anderen Land investiert, muss häufig doppelt Steuern auf die Erträge zahlen: einmal die Quellensteuer im Land der Investitionen und in der Heimat Abgaben auf die Kapitalerträge. Zwar haben fast alle Staaten untereinander Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Allerdings sind die Verfahren nach Angaben der Kommission oft langwierig, kostspielig und umständlich, weil jeder Staat eigene Quellensteuerverfahren hat. 

Zwei Verfahren: Staaten dürfen wählen
Um die Hürden abzubauen, schlägt die Kommission einen "gemeinsamen digitalen Nachweis über den Steuerwohnsitz“ vor. Dieser sollte innerhalb eines Arbeitstages nach Beantragung ausgestellt werden können – ein großer Fortschritt, denn aktuell gelten in den meisten Mitgliedsstaaten papiergestützte Verfahren. Zudem müssen die Staaten eines von zwei Schnellverfahren einführen oder eine Kombination daraus. Beim Verfahren für die "Steuererleichterung an der Quelle“ gilt für Anleger ein ermäßigter Steuersatz gemäß der Doppelbesteuerungsabkommen. Die Alternative soll ein "Schnellerstattungsverfahren“ sein, bei dem Anleger zunächst Steuern auf Zinsen oder Dividenden zahlen, diese jedoch innerhalb von 50 Tagen nach dem Zeitpunkt dieser Zahlung erstattet bekommen.

Die EU-Kommission setzt auf die Unterstützung von Finanzinstituten, wie die "Börsen-Zeitung" meldet. Kleinanleger sollen das Schnellverfahren nur als Kunde einer teilnehmenden Bank nutzen können. Die größten Banken in der Union, rund 200 Institute, sollen den Service anbieten müssen. Kleinere Banken haben die Wahl. Die Voraussetzung dafür sei, dass die Banken den zuständigen Finanzämtern die Ausschüttung von Dividenden und Zinsen melden müssen. Diese Pflicht solle zudem milliardenschweren Missbrauch wie bei den Cum-Ex-Geschäften verhindern. Anleger müssen daher laut der Zeitung Aktien mindestens zwei Tage vor der Auszahlung der Dividende erwerben, um die Schnellerstattung in Anspruch nehmen zu können. (jb)