Die EU-Kommission hat am Mittwoch einen Legislativvorschlag präsentiert, der Erleichterungen bei Melde- und Offenlegungspflichten für Banken mit einer Bilanzsumme unter 1,5 Milliarden Euro sowie bei der Auszahlung von geringfügigen variablen Vergütungen vorsieht. Dadurch sollen kleinere Banken von unverhältnismäßigen Belastungen befreit werden. Gleichzeitig will die EU-Kommission große Banken aus Übersee dazu zwingen, ihre Ableger in der EU eigenständig aufzustellen und mit mehr Eigenkapital auszustatten (siehe auch: Zoff um Bankenregulierung: Brüssel legt sich mit den USA an).

Vorschläge kommen zum richtigen Zeitpunkt
"Unsere Forderungen nach mehr Angemessenheit in der Regulierung sind nicht ungehört geblieben. Der Druck auf kleinere Banken steigt nicht nur wegen des Niedrigzinsumfeldes, sondern auch durch die hohen gesetzlichen Anforderungen. Daher kommen die Vorschläge der EU-Kommission zum richtigen Zeitpunkt. Es ist positiv, dass sich die EU-Kommission dieses Themas annimmt. Trotzdem hätten wir uns mehr erwartet", erklärt der Obmann des Fachverbandes der Raiffeisenbanken, Generaldirektor Klaus Buchleitner. Nun gelte es nachzubessern und noch weitere unnötige Belastungen, etwa im Bereich der Corporate Governance, aus dem Weg zu räumen.

Vergünstigungen für die KMU-Finanzierung
Ebenso positiv sieht Buchleitner die Vorschläge der EU-Kommission für eine Ausweitung der Vergünstigungen für die KMU-Finanzierung. Diese waren bereits bei der Umsetzung von Basel III in EU-Recht implementiert worden und sollen nun ausgeweitet werden. Demnach sollen auch für Kreditbeträge über 1,5 Millionen Euro günstigere Eigenkapitalvorschriften gelten. "Österreich mit seiner klein strukturierten Wirtschaft würde von diesen Vorschlägen stark profitieren. Gerade die Raiffeisenbanken sind ein verlässlicher Partner für KMUs. Daher begrüßen wir diese Pläne", schließt Buchleitner. 

Der Entwurf der EU-Kommission soll neue internationale Vorgaben im Bereich der Bankenregulierung übernehmen und bestehende Schwächen der EU-Regulierung beseitigen. Neben Erleichterungen für kleinere Banken werden eine verbindliche Verschuldensquote, neue Kennzahlen für die Abwicklung von Banken sowie Vorgaben für eine langfristige Refinanzierung von Banken vorgeschlagen. (gp)