Die europäische Finanzaufsicht ESMA hat die finale Version ihrer Leitfäden für die Vergütung von Mitarbeitern von Asset Managern unter der europäischen OGAW-V-Richtlinie veröffentlicht. Die Leitsätze, die ab dem 1. Januar 2017 für Asset Manager in Europa gelten, regeln die Vergütungsvorgaben in einem Konzern, der UCITS- und AIFM-Fonds managt, sowie die konkrete Ausgestaltung einer Performance Fee und die variablen Teile von Mitarbeitergehältern.

Die ESMA-Leitfäden sollen die Lohn-Vorschriften in der Fondsbranche mit den entsprechenden Regeln im Bankensektor (CRD IV) in Einklang bringen. Dies schreibt die ESMA in einer Pressemitteilung.

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang: Die ESMA-Leitfäden enthalten zwar keine generelle Begrenzung von Boni in der Fondsbranche. Unter bestimmten Umständen könne es aufgrund der Konsistenz mit den Regeln im Bankbereich dazu führen, dass ein Bonus-Cap in Höhe von 100 Prozent des Festgehaltes gilt. Dies bemerkt die europäische Behörde in ihren Antworten zu den Meinungen und Wünschen der Branche, die sie in einem Konsultationsprozess gesammelt und den Leitlinien vorangestellt hat.

Eine Frage der Angemessenheit
In der Pressemitteilung betont die Aufsichtsbehörde weiter, dass Angemessenheit bei der Anwendung der Vergütungsregeln wichtig sei. So müssen unter bestimmten Umständen die Anforderungen an die Vergütungsregeln nicht vollständig erfüllt werden, wenn die Fondsgesellschaft oder das Vermögensverwaltungsunternehmen relativ klein ist. Eine dieser Vorschriften ist beispielsweise, dass 40 bis 60 Prozent der variablen Vergütungen mindestens ein Jahr zurückgestellt werden müssen. Die Behörde schreibt weiter, dass es aus ihrer Sicht auch nicht angebracht sei, relativ kleine Boni unter die OGAW-Richtlinie fallen zu lassen.

Die Behörde plant aber, wie sie in einem Brief an die EU-Kommission darlegt,  bestimmte Punkte, die die Angemessenheit bei den Vergütungen betreffen, in weiteren Schritten zu klären. (jb)


Details entnehmen Sie bitte dem vollständigen ESMA-Report