Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat am Montag (2. August) den Entwurf einer Richtlinie für nachhaltig ausgerichtete Investmentvermögen veröffentlicht. Dieser enthält Vorgaben dazu, wie Kapitalverwaltungsgesellschaften Publikumsfonds künftig gestalten müssen, die sie als nachhaltig bezeichnen oder als explizit nachhaltig vertreiben. 

Die Bafin geht diesen Schritt laut Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch, um Anleger vor potenziellem "Greenwashing" zu schützen. "Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein", erklärt Pötzsch, der bei der Behörde aktuell auch den Bereich Wertpapieraufsicht/Asset Management leitet. 

Europäische Vorgaben ergänzen
Um "Greenwashing" einen Riegel vorzuschieben, erstellt die Bafin eigene Regeln, welche die bereits bestehenden europäischen Vorgaben ergänzen sollen. Schließlich definiert die kürzlich in Kraft getretene Offenlegungsverordnung zwar, welche Berichtspflichten Fondsanbieter auf Gesellschafts- und Produktebene berücksichtigen müssen. Sie gibt aber nicht vor, wie die Anlagebedingungen eines ESG-Fonds auszusehen haben, argumentiert die Finanzaufsicht. Auch die Taxonomieverordnung schweigt sich dazu aus.

Nach dem Willen der Bafin sollen Publikumsfonds künftig nur dann als nachhaltig vermarktet werden dürfen, wenn die Anlagebedingungen eines von drei Kriterien festschreiben: Es wird eine Mindestinvestitionsquote in nachhaltige Vermögensgegenstände eingehalten, der Fonds verfolgt klar eine nachhaltige Anlagestrategie oder er bildet einen nachhaltigen Index ab. 

Nur noch 75 Prozent
Die geforderte Mindestinvestitionsquote soll bei 75 Prozent liegen, im Richtlinienentwurf vom Mai dieses Jahres, der FONDS professionell vorlag, waren noch 90 Prozent vorgesehen. Diese Assets müssen wesentlich dazu beitragen, Umwelt- oder soziale Ziele zu erreichen. Hinzu kommen Höchstgrenzen, beispielsweise dürfen maximal zehn Prozent aus der traditionellen Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen stammen. 

Alternativ zur Mindestinvestitionsquote können Fonds auch eine nachhaltige Anlagestrategie verfolgen, etwa in Form eines Best-in-Class-Ansatzes. Aus einem Anlageuniversum werden dabei zum Beispiel die Vermögensgegenstände ausgewählt oder stärker gewichtet, die unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten besonders vorteilhaft sind. Schließlich ist die Auflage eines nachhaltigen Investmentvermögens auch über die Abbildung eines nachhaltigen Index möglich. 

Zeit bis zum 6. September
Die neuen Vorgaben werden lediglich für deutsche Fonds gelten und auch nur für neu aufgelegte Sondervermögen. Für Produkte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie bereits am Markt sind, wird es eine Art Bestandsschutz geben. Die deutsche Fondsindustrie hat bis zum 6. September 2021 Zeit, sich zu den Plänen der Finanzaufsicht zu äußern. (am)