Die Grazer Wertpapierfirma (WPF) CMTA AG hat eine umfassende Konzessionsausweitung nach dem jungen Wertpapierfirmengesetz (WpFG) erhalten, wie die FMA mitteilt. Das Unternehmen, das nach Eigenangaben auf Fixed-Income- und Geldmarktservices spezialisiert ist, darf seit 3. Jänner 2024 ein breites Spektrum von Dienstleistungen erbringen, die sich nicht nur um Anlageberatung, Portfolioverwaltung oder Annahme und Übermittlung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente drehen. Die CMTA AG hat zusätzlich unter anderem die Erlaubnis zum Handel auf eigene Rechnung oder zur Platzierung von Finanzinstrumenten, und sie darf nun ausdrücklich Kundengelder und Finanzinstrumente von Kunden halten.

Es handelt sich dabei um Bereiche, die früher für WPF tabu waren. Ermöglicht wird der erweiterte Umfang erst durch das WpFG, das seit 1. Februar 2023 in Kraft ist und mit dem das strenge Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2018) gelockert wurde (die Redaktion berichtete). Der Finanzmarktaufsicht (FMA) war die Ausweitung des Tätigkeitsspektrums dem Vernehmen nach nicht unbedingt recht; die Regeln mussten aber gemäß EU-Standards angepasst werden.

Mehrere Interessenten für Konzessionserweiterung
Es handelt sich um die erste derartige Konzessionserweiterung nach den neuen Möglichkeiten, die das WpFG geschaffen hat. Das bestätigte ein FMA-Sprecher. Momentan haben fünf weitere Unternehmen Interesse bei der Behörde bekundet, künftig Kundengelder und Finanzinstrumente von Kunden halten zu wollen. Tatsächlich im Laufen sei derzeit nur ein Verfahren, das auf diesen Konzessionsumfang gerichtet ist, wie die Behörde mitteilt. Grundsätzliche Überlegungen dürfte es jedoch mehr geben. "Die FMA führt laufend Vorgespräche zu Konzessionsverfahren sowohl mit bereits konzessionierten Wertpapierdienstleistern als auch mit neuen, in Gründung befindlichen Unternehmen", so der Sprecher.

Laut den FMA-Angaben ist die CMTA AG als Klasse-II-Wertpapierfirma eingestuft. Das WpFG hat ein "Dreiklassensystem" eingeführt, wobei alle WPF, die keine Konzessionserweiterung beantragen und die unter gewisse Assetvolumina fallen, grundsätzlich Klasse III sind. In der höchsten Aufsichtsstufe I, unter die die systemrelevanten WPF fallen, gibt es bis jetzt kein Unternehmen in Österreich. Unternehmen, die nach den neuen Regeln Kundenassets halten, müssen höhere Beiträge in die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen (AeW) bezahlen.

Wie die Suche in der FMA-Unternehmensdatenbank zeigt, darf seit Oktober außerdem die Sunrise Securities GmbH Kundengelder und Finanzinstrumente halten. Eine gesonderte Information der Behörde zu dieser Erlaubnisausweitung gab es nicht. (eml)

 

Hinweis: Update 17.1.2024: Ergänzung AeW und Sunrise Securities.