Beim Antrag auf die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen stoßen Finanzvermittler auf unerwartete Probleme. Darauf machte unlängst ein Leser von FONDS professionell aufmerksam. Die Förderung wird anhand der Umsatzsteuermeldungen berechnet; weil aber gewerbliche Vermittler in vielen Bereichen von der Umsatzsteuer unecht befreit sind, kommt es zu einer falschen Förderberechnung oder sogar zu einer Ablehnung.

Nun teilt der Fachverband der Finanzdienstleister mit, dass an der Behebung des Problems gearbeitet werde. Es wird empfohlen, mit der Antragsstellung vorerst zu warten beziehungsweise den Antrag erst gegen Ende der Frist im November einzureichen. Betroffen sind etwa gewerbliche Vermögensberater, Wertpapiervermittler, Bausparvermittler oder Versicherungsvermittler. (eml)