Rechtzeitig zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in nationales Recht hat die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa ein wichtiges Dokument veröffentlicht: Den Verordnungsentwurf (Link zu Text der Eiopa) für die Beipackzettel von nicht-anlagebasierten Versicherungen (Insurance Product Information Document, kurz: IPID). Dieser "Zettel" muss dem Kunden künftig vor einem Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Die Eiopa betont aber ausdrücklich, dass das IPID keinesfalls die offiziellen Vertragsdokumente ersetzt. Für anlagebasierte Versicherungsprodukte gilt bekanntlich die Priips-Verordnung.

Der für Vermittler sicherlich wichtigste Punkt ist die Offenlegung von Provisionen. Darüber findet sich in dem Text der Eiopa allerdings kein einziges Wort. Wie in den vorhergehenden Arbeitspapieren und Konsultationen heißt es, dass zwar die Kosten für den Kunden aufgelistet werden müssen, aber nur die gesamten Beitragskosten und nicht separat die Courtagen. Die IDD schreibt aber davon unabhängig vor, dass Vermittler angeben müssen, ob sie Provisionen erhalten oder gegen Honorar arbeiten.

Maximal drei Seiten
Wie  angekündigt muss das Dokument, das nun unter Umständen statt zwei auch drei DIN-A4-Seiten umfassen darf, folgende Informationen enthalten: Die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, die Prämien und deren Zahlungsweise, die wichtigsten Ausschlüsse für ein Eintreten des Versicherungsfalles sowie die Pflichten des Kunden, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.

Hinzu kommen noch Angaben zu Laufzeit, Anfangs- und Enddatum des Vertrags und Einzelheiten zum Vertragsende. All dies muss in klarer, präziser und nicht irreführender Sprache des jeweiligen EU-Staates dargelegt werden. Zudem muss es auf der ersten Seite die Überschrift "Produktinformationsblatt" tragen.

Aufbau des IPID
Der Aufbau richtet sich nach einem Frage-Antwort-Schema und sieht wie folgt aus:
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
• Was ist versichert?
• Was ist nicht versichert?
• Gibt es Beschränkungen des Deckungsumfangs?
• Wo ist der Kunde versichert?
• Was sind die Verpflichtungen des Kunden?
• Wann und wie muss er die Prämie zahlen?
• Wann beginnt der Versicherungsschutz und wann endet er?
• Wie kann der Kunde den Vertrag beenden?

Das abschließende Wort hat nun die EU-Kommission, die den Eiopa-Vorschlag in eine finale Verordnung übertragen muss. (jb)