Zwischen 2020 und 2022 gab es in Österreich vier Fälle, in denen die Einlagensicherung den Bankkunden ihre Guthaben erstatten musste. Zwar funktionierte die Abwicklung reibungslos, wie aus einem aktuellen Prüfbericht des Rechnungshofs (RH) zum "System der Einlagensicherung" hervorgeht, der die Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Nationalbank (OeNB) untersucht. Jedoch wünschen sich die RH-Experten eine etwas engmaschigere Kontrolle.

So habe die FMA nicht genau beschrieben, wie sie vorgehen würde, wenn die Banken die Kundendaten verzögert liefern. "Fehlen diese Daten, stoppt das den Auszahlungsprozess bereits in der Anfangsphase", schreiben die RH-Experten in einer Aussendung. Dadurch kann es zur Überschreitung der vorgesehenen Entschädigungsfrist kommen. Laut Gesetz soll das Geld innerhalb von maximal sieben Arbeitstagen ausbezahlt werden können. Es werde empfohlen, Problemstellungen wie die Nichtlieferung von Kundendaten zu behandeln.

Geldveranlagung prüfen
Bei der Prüfung der Einlagensicherungen sollten FMA und OeNB außerdem kontrollieren, wie die Einrichtungen das Geld veranlagen. Die verfügbaren Finanzmittel müssen risikoarm investiert werden. Die Zusammenarbeit der beiden Behörden bei der Beaufsichtigung der Sicherungen entspricht jener bei der Bankenprüfung: Die FMA kann die OeNB mit Vor-Ort-Prüfungen und Gutachten beauftragen.

Verbesserungen wünscht sich der RH auch bei der Qualität der Aufsichtsräte in den jeweiligen Sicherungseinrichtungen: Die FMA solle sich dafür einsetzen, dass bei einer Novellierung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) Eignungsprüfungen für Aufsichtsorgane von Sicherungseinrichtungen eingeführt werden.

Geld kommt meist wieder zurück
Die vergangenen vier Sicherungsfälle umfassten laut Rechnungshof gedeckte Einlagen zwischen rund 59 und 948 Millionen Euro. In drei von vier Fällen waren die Einlagen tatsächlich durch Aktiva gedeckt, für die Sicherung, die vor allen anderen Gläubigern vorrangig behandelt wird, bedeutet das, dass sie das den Kunden erstattete Geld voll zurückerhält.

Muss eine Bank abgewickelt werden, garantiert das Gesetz, dass Einlagen bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank geschützt sind. In bestimmten Fällen – etwa einer Abfindung oder bei einem Immobilienverkauf – sind es bis zu 500.000 Euro. Es handelt sich um einen europaweit einheitlichen Standard. Grundlage dafür ist die EU-Einlagensicherungsrichtlinie, die Österreich im ESAEG umgesetzt hat.

Drei Sicherungssysteme
Das bestehende System der Einlagensicherung wurde im Jahr 2019 neu organisiert. Kreditinstitute müssen der Einlagensicherung Austria (ESA) angehören, sofern sie nicht Mitglied in einem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystem sind. Ein solches gibt es in Österreich für den Sparkassensektor (S-Haftung) und seit November 2021 auch für den Raiffeisensektor (Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung, ÖRS). Dass es drei Sicherungssysteme gibt, erhöhe die Komplexität und den Aufwand für die FMA, heißt es in dem RH-Bericht. (eml)