Vor wenigen Tagen hat das Europäische Parlament die neue EU-Verordnung über ESG-Ratings verabschiedet. "Das ist ein wichtiger Schritt, um Anlegern transparente und verlässliche Informationen über ESG-Ratings zur Verfügung zu stellen", begrüßt der europäische Fondsverband Efama die neuen Regeln vom Grundsatz her. Damit werde es künftig viel klarere Pflichtangaben zu den E-, S- und G-Faktoren, ihrer jeweiligen Gewichtung und den von entsprechenden Ratingagenturen verwendeten Methoden geben.

"Transparente und vollständige ESG-Informationen sind der Schlüssel, um Investoren in die Lage zu versetzen, bei der Auswahl von Finanzprodukten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen sichere Entscheidungen zu treffen", zeigt sich Chiara Chiodo, Expertin für Regulierungspolitik bei der Efama, überzeugt. Das neue Regelwerk für ESG-Ratings sei deshalb ein notwendiger und wichtiger Schritt, um den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft voranzutreiben.

Sonstige Rating- oder Prüfungsleistungen nicht mehr erlaubt
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, werden Anbieter von ESG-Ratings künftig keine sonstigen Rating-, Prüfungs- oder Beratungsdienstleistungen erbringen dürfen. ESG-Ratinganbieter mit Sitz in der EU werden in Zukunft von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zugelassen und beaufsichtigt, während Anbieter von außerhalb der EU eine Bestätigung, eine Anerkennung oder eine entsprechende Gleichwertigkeit vorweisen müssen, um ihre Dienstleistungen in der EU anbieten zu können.

Im Falle von Finanzmarktteilnehmern, deren Aktivitäten bereits regulatorischen Governance- und Offenlegungsanforderungen unterliegen, haben sich die Gesetzgeber für einen ausgewogenen Ansatz für intern erstellte Ratings entschieden, der anerkennt, dass diese sich in ihrer Art und Verwendung von denen externer ESG-Ratinganbieter unterscheiden. Durch diesen Pragmatismus würden Überschneidungen mit bestehenden rechtlichen Verpflichtungen vermieden und gleichzeitig der Notwendigkeit von Transparenz Rechnung getragen, urteilt man bei der Efama.

Und was ist mit anderen ESG-Datenprodukten?
Es gebe aber leider immer noch eine Lücke, wenn es um die Regulierung anderer ESG-Datenprodukte in der EU geht, so die Verantwortlichen beim EU-Fondsverband. Sowohl die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) als auch die ESMA hätten die Notwendigkeit eines soliden Regulierungsrahmens betont, der alle ESG-Datenprodukte einschließt, um Greenwashing zu bekämpfen und die Transparenz in der ESG-Berichterstattung zu wahren. Im Vereinigten Königreich etwa habe eine von der Financial Conduct Authority (FCA) einberufene und von der Branche geleitete Arbeitsgruppe einen Verhaltenskodex sowohl für Anbieter von ESG-Daten als auch von Ratings entwickelt.

"Es bleibt zu hoffen, dass die politischen Entscheidungsträger der EU die verbleibenden ESG-Daten bei der Festlegung ihrer Prioritäten zur Stärkung der Kapitalmarktunion während des nächsten Legislativmandats berücksichtigen werden", erklärt Chiara Chiodo. Seitens der Efama fordere man deshalb die EU-Gesetzgeber auf, nicht auf eine künftige Überarbeitung der ESG-Ratingverordnung zu warten, sondern so bald wie möglich einen Rechtsrahmen oder einen Verhaltenskodex für ESG-Datenprodukte von Dritten zu entwickeln. (hh)