Die deutsche Finanzaufsicht Bafin möchte deutsche Publikumsfonds, die als nachhaltig vermarktet werden, schärfer regulieren. Soll ein Fonds "als nachhaltiges Investmentvermögen (…) aufgesetzt werden, muss sich dies nicht nur in dessen Verkaufsunterlagen, sondern auch in den Anlagebedingungen widerspiegeln", heißt es in einem Leitlinienentwurf, der FONDS professionell ONLINE vorliegt.

Die Richtlinie bezieht sich einerseits auf Fonds mit Namensbestandteilen wie "ESG", "nachhaltig", "sustainable" oder "green", andererseits aber auch auf Investmentvermögen, die gegenüber Anlegern als nachhaltig dargestellt werden, etwa in Marketingunterlagen.

"Gefahr von Greenwashing"
Die Bafin begründet ihren Vorstoß auf Anfrage der Redaktion damit, dass die Bedeutung nachhaltiger Fonds und das Anlegerinteresse daran in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. "Einhergehend damit ist auch die Gefahr von Greenwashing größer geworden, was uns als Aufsicht natürlich auf den Plan ruft", so eine Sprecherin.

Die kürzlich in Kraft getretene Offenlegungsverordnung, die Anbieter zu mehr Transparenz im Umgang mit Nachhaltigkeitsaspekten verpflichtet, helfe an dieser Stelle nicht weiter, argumentiert die deutsche Bundesanstalt. Denn das EU-Regelwerk treffe keine Aussage zur inhaltlichen Ausgestaltung der Anlagebedingungen oder der Formulierung des Fondsnamens. "Wir gehen zudem davon aus, dass bis zu einer auch für Investmentvermögen erfolgenden Implementierung des EU-Ecolabels noch etwas Zeit vergehen wird", so die Sprecherin. Brüssel arbeitet seit geraumer Zeit daran, das europäische Umweltzeichen auch für Fonds anzubieten, stößt mit diesem Projekt aber auf Widerstände.

Veröffentlichung noch im zweiten Quartal geplant
Der Leitlinienentwurf sieht unter anderem vor, dass ein "nachhaltiges Investmentvermögen" zu mindestens 90 Prozent in "nachhaltige Vermögensgegenstände" investiert sein muss. Auch Mindestausschlusskriterien werden vorgeschlagen, etwa mit Blick auf fossile Brennstoffe oder Atomstrom. Lässt die Investmentstrategie keine festen Anlagegrenzen zu, sollen die Anlagebedingungen vorsehen, "dass bei mindestens 90 Prozent des Investmentvermögens die Nachhaltigkeitsgesichtspunkte/-faktoren bei der Auswahl der Vermögensgegenstände von entscheidender Bedeutung sind".

Der Entwurf soll in den kommenden Wochen konsultiert und noch im zweiten Quartal veröffentlicht werden, so die Bafin-Sprecherin. "Die Leitlinien sollen für die Anlagebedingungen solcher Publikums-Investmentvermögen gelten, die nach Veröffentlichung der Leitlinien eingereicht und genehmigt werden."

Die Regeln seien "unpraktikabel", argumentiert der Fondsverband
Der deutsche Fondsverband BVI bezeichnet den Leitlinienentwurf als "in weiten Teilen unpraktikabel". Die vorgeschlagenen Kriterien seien nicht auf die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeit abgestimmt oder würden diesen sogar widersprechen.

Außerdem würden die Regeln dem Fondsstandort Deutschland schaden. "Die Vorschläge konterkarieren das Ziel, Deutschland zu einem führenden Markt für nachhaltige Fonds zu machen", sagt ein Sprecher des Verbands. "In Deutschland aufgelegte Fonds würden im Vertrieb hierzulande gravierend benachteiligt." Würden die Pläne so umgesetzt, sei eine "Neuauflage nachhaltiger Fonds an anderen EU-Standorten wie Luxemburg oder Irland" zu erwarten. Diese Produkte könnten dann wiederum hierzulande vermarktet werden.

Der Branchenverband appelliert daher "eindringlich an die Bafin, das Vorhaben nationaler Leitlinien für nachhaltige Investmentvermögen von Grund auf zu überdenken und sicherzustellen, dass der Fondsstandort Deutschland und die dynamische Entwicklung im deutschen Markt für nachhaltige Fonds keinen Schaden nehmen". (bm)