Der von den Behörden verfolgte Verdacht, dass einige deutsche Autokonzerne seit Jahren bei bestimmten Punkten ein Kartell gebildet haben, beschäftigt nun auch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin. "Wir prüfen, ob VW und/oder Daimler im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Selbstanzeigen die Ad-hoc-Pflicht beachtet haben", teilte die Behörde am Montag dem "Handelsblatt" auf Anfrage mit, wie eine Sprecherin der Aufsicht FONDS professionell ONLINE bestätigte. BMW wiederum sei demnach nicht im Visier der Behörde. Wann mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen ist, sei nach Angaben der Sprecherin offen.

Hintergrund der Prüfung ist, dass börsennotierte Unternehmen ihre Aktionäre per Ad-hoc-Mitteilungen über Vorgänge informieren müssen, die den Kurs der eigenen Aktie erheblich beeinflussen könnten. Dies war hier der Fall: Die Aktien der beiden Autohersteller hatten nach Bekanntwerden der Kartellvorwürfe und der bereits vor Jahren erfolgten Selbstanzeigen von Daimler und VW an der Börse spürbar nachgegeben.

Empfindliche Strafen
Europäische und deutsche Kartellbehörden prüfen derzeit laut Medienberichten Informationen, wonach sich VW, BMW, Daimler, Audi und Porsche unter anderem in technischen Fragen wie der Programmierung von Software für den Test von Dieselemissionen und teilweise beim Einkauf abgesprochen haben sollen. Kommen die Wettbewerbshüter zu dem Schluss, dass diese Absprachen illegal waren, dürften die Konzerne Strafen in Milliardenhöhe erwarten.

Aber auch bei Feststellung eines Verstoßes gegen die Berichtspflichten droht den Autobauern finanzielles Ungemach. Gegen juristische Personen wie etwa Unternehmen können mittlerweile Bußgelder von bis zu 2,5 Millionen Euro oder von zwei Prozent des gesamten Vorjahresumsatzes verhängt werden (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)