Die DSB prüft im Jahr 2023 in einem Schwerpunktverfahren, ob der Finanzsektor die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhält. Das geht aus der Webpräsenz der Behörde hervor. Kontrolliert werden "mehrere Kreditinstitute".

Auf Anfrage der Redaktion, ob auch Finanzberater oder Wertpapierfirmen in die Stichprobe fallen, heißt es, es würden im Zuge der Schwerpunktkontrollen "lediglich ausgewählte Kreditinstitute" geprüft. In einer Aussendung betont der Fachverband der Versicherungsmakler, es sei dennoch nicht auszuschließen, "dass sich daran eine weitergehende Überprüfung anderer Unternehmen aus dem doch recht breit gefächerten Bereich ergibt".

Prüfverfahren
Bei einer Prüfung muss zu Beginn das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vorgelegt werden, wie die Behörde mitteilt. Außerdem muss der Verantwortliche in einem Fragebogen Stellung zu allgemeinen und sektorspezifischen datenschutzrechtlichen Fragen beziehen. Im weiteren Verfahren sind auch Einschauen und mündliche Verhandlungen möglich, schreibt die DSB.

Dabei werde auch die Rolle der Datenschutzbeauftragten der Unternehmen genauer unter die Lupe genommen. Hier wird auf den Fragebogen zurückgegriffen, den die europäischen Datenschutzbehörden im Rahmen des sogenannten Coordinated Enforcement Framework (CEF) ausgearbeitet haben. (eml)