Die Hamburger Privatbank M.M.Warburg hat abermals einen Rechtsstreit gegen die Deutsche Bank verloren, wie das "Handelsblatt“ meldet. Warburg hatte vor dem Frankfurter Oberlandesgericht wegen ihr angeblich entstandener Schäden aus Cum-Ex-Geschäften in Höhe von 63 Millionen Euro geklagt. Bereits im Jahr 2020 hatte das Frankfurter Landesgericht in erster Instanz eine Klage der Privatbank gegen die Deutsche Bank abgewiesen. Damals ging es noch um eine Summe von 170 Millionen Euro. Danach senkte M.M.Warburg die Forderung.

Die Argumentation des Gerichts diesmal: Bei den Cum-Ex-Geschäften müsse diejenige Bank zahlen, die Aktien vom Leerverkäufer erworben hat: in diesem Fall M.M.Warburg. Das Institut hätte sich die Kapitalertragssteuer auf ihre Dividenden nicht erstatten lassen dürfen. Daher sind die Käufer nach Ansicht der Richter jetzt auch in der Pflicht, allein für die Steuerforderungen aufzukommen. M.M.Warburg hat nach eigenen Angaben im Jahr 2020 alle Steuerforderungen aus den betreffenden Cum-Ex-Geschäften der Jahre 2007 bis 2011 beglichen.

Warburg gibt noch nicht auf
Der Streit dreht sich um den sogenannten Gesamtschuldnerausgleich: M.M.Warburg argumentiert, dass die Deutsche Bank, die bei den Geschäften als inländische Depotbank fungierte, einen Teil des Schadens hätte übernehmen müssen. "Die Zahlung der gesamten Summe allein durch die Warburg Bank steht im Widerspruch zum gesetzlich vorgesehenen Gesamtschuldnerausgleich“, sagte die Anwältin der Bank gegenüber dem "Handelsblatt“. Demnach müssten alle Parteien anteilig zu ihren Erträgen die Steuern zurückzahlen. Dieses Vorgehen hatten das Landgericht Bonn und der Bundesgerichtshof bereits in Urteilen angewendet. M.M.Warburg prüft nun Rechtsmittel und will unter Umständen einen Mediator beauftragen.

Bei den mittlerweile illegalen Cum-Ex-Geschäften hatten Banken und Vermögensverwalter jahrelang rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (Cum) und ohne (Ex) Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben. Auf diese Weise konnten sie sich Kapitalertragsteuern zurückerstatten lassen, die zuvor sie gar nicht gezahlt hatten. (fp)