Die Bundesregierung hat am 13. Juni im Ministerrat die Novellierung des Alternativfinanzierungsgesetzes (AltFG) beschlossen. Künftig muss der Emittent nicht mehr unter die KMU-Definition fallen, und die Novelle zielt nicht mehr auf einzelne Finanzierungsinstrumente ab, sondern allgemein auf Wertpapiere und Veranlagungen. 

"Crowdfunding und Crowdinvesting sind in Österreich innerhalb kurzer Zeit zu wichtigen Finanzierungsmitteln geworden. Vor allem kleinere Unternehmen und innovative Start-ups profitieren von dieser Alternative. Durch die Ausweitung der Schwellenwerte erleichtern wir die Kapitalisierung unserer Unternehmen und bauen bürokratische Hürden ab", erklärt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. 

Neue Schwellenwerte für Informationspflichten
Neu sind auch die Schwellenwerte für Informationspflichten. Die untere Schwelle, unter welcher gar keine Informationspflichten bestehen, wird von 100.000 auf 250.000 Euro, das obere Limit von 1,5 auf zwei Millionen Euro angehoben. Zwischen 250.000 und weniger als zwei Millionen Euro ist sowohl für Wertpapiere als auch für Veranlagungen das Informationsblatt nach AltFG zu erstellen. 

Eine Ausnahme besteht für Veranlagungen, deren aushaftender Betrag binnen sieben Jahren fünf Millionen Euro übersteigt. Solche unterliegen der Prospektpflicht gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG), da in dieser Größenordnung eine Inanspruchnahme des Kapitalmarktes zu sehen ist, die angemessene Informationen für Anleger erfordert. Bei Emissionen zwischen zwei Millionen und weniger als fünf Millionen Euro wird ein vereinfachtes Prospekt verlangt. Ab einem Emissionsvolumen von fünf Millionen Euro ist der volle Kapitalmarktprospekt notwendig. Das Limit für Anleger in der Höhe von 5.000 Euro – samt der Möglichkeit für höhere Investitionen – bleibt aus Anlegerschutzgründen erhalten.

199 Projekte bereits über Crowdinvesting finanziert
Seit Bestehen der österreichischen Plattformen (2013) konnten 199 Projekte mit insgesamt 53.689.540 Euro finanziert werden. 21 Projekte haben die Fundingschwelle nicht erreicht. Derzeit gibt es 14 Crowdinvesting-Plattformen, die sich zur Einhaltung der Standes- und Ausübungsregeln für österreichische Crowdinvesting-Plattformen verpflichtet haben und daher das Gütesiegel des Fachverbands führen dürfen. (gp)