Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Wiener Kanzlei Brandl & Talos hat im Auftrag von zwei Sparern das Land Burgenland wegen Vernachlässigung der Pflichten als Revisionsverband geklagt. Die beiden Sparer hatten bei der Commerzialbank jeweils mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro veranlagt und das Land deshalb auf mehr als 500.000 Euro geklagt. In einem 71 Seiten starken Urteil des Landesgerichts Burgenland wurde nun bestätigt, dass das Land Burgenland keinerlei Verschulden an der Commerzialbank-Pleite trifft – das Land ist damit auch nicht haftbar. Die Richterin sah die Klage als nicht stichhaltig an. Das Land Burgenland ist demnach als politische Landesbehörde für das Ergebnis der Revision nicht verantwortlich.
 
Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) erklärt in einer Aussendung zum Urteil: "Das Urteil bestätigt abermals, dass es sich hier um einen Kriminalfall handelt und ein etwaiges Kontrollversagen beim Bund zu suchen ist." Nun müsse es laut Doskozil oberstes Ziel der Gerichte sein, aufzuklären, ob Finanzmarktaufsicht und Nationalbank ihren Aufgaben als Kontrollinstanz ausreichend nachgekommen seien.
 
Anwalt kündigt Berufung an
Anwalt Ernst Brandl zeigte sich auf Nachfrage von FONDS professionell ONLINE verärgert darüber, dass bereits in diversen Medien über das Urteil berichtet wird, obwohl es ihm noch gar nicht zugestellt wurde. Im Moment sei man jedenfalls dabei, das Urteil zu lesen. Darüber hinaus bestätigt Brandl, dass er mit Sicherheit in Berufung gehen werde. Er erklärt: "Es ist schon bemerkenswert, dass die Richterin feststellt, dass es grobe Versäumnisse gegeben hat, und dann meint, dass diese bei Eintritt des Schadens nicht kausal waren. Das wird man sich natürlich in einem Berufungsverfahren genau anschauen müssen." (gp)