Bei der im Jahr 2020 nach jahrzehntelangen Bilanzfälschungen zusammengebrochenen burgenländischen Commerzialbank Mattersburg lief bekanntlich die Prüfung auf mehreren Ebenen nicht optimal. Nun taucht ein neues Detail auf. Wie der Linzer Rechtsanwalt Gerald Waitz (Waitz Rechtsanwälte) berichtet, seien zwei ehemalige Wirtschaftsprüfer jahrelang weiter in führenden Positionen für die Commerzialbank tätig gewesen, obwohl sie auf einer Sperrliste standen.

Eine der beiden Personen sei zwischen 2016 und 2020 mit einem Verbot für Bankprüfungen belegt gewesen, eine weitere zwischen 2014 und 2018. Trotzdem seien beide in der Qualitätsprüfung beziehungsweise in der Prüfungsleitung bis zuletzt auch für die Commerzialbank tätig gewesen, so Waitz gegenüber der Redaktion. Die Informationen stammen aus dem nicht öffentlichen Bericht der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB). Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittle nun auch gegen ehemalige Wirtschaftsprüfer und deren Kanzlei, wie Waitz erklärt.

Keine Bestätigung
Die APAB berief sich gegenüber der Redaktion auf ihre behördliche Verschwiegenheitspflicht, man könne die Angaben nicht kommentieren. Beim ehemaligen Abschlussprüfer hieß es, man habe sich früher nicht geäußert und werde es auch jetzt nicht tun. Für das Unternehmen und die Personen gilt die Unschuldsvermutung. Ein Einblick in den Bericht war nicht möglich.

Laut Waitz hatte sich damals die Wirtschaftskanzlei selbst bereit erklärt, ihre beiden Mitarbeiter von der Bankprüfung abzuziehen. Wie aus dem APAB-Bericht hervorgehe, habe man damit einem drohenden Verfahren der FMA vorgegriffen: Diese habe bei einer Vor-Ort-Kontrolle in der Bank Unzulänglichkeiten festgestellt. Es sei dann zu einem Wechsel jener Person gekommen, die den Prüfbericht letztverantwortlich unterfertigt. Der FMA müsse man nur den unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer mitteilen, so Waitz. Das Vorgehen sei dennoch nicht vereinbar mit den Standards.

Bestätigungsvermerk vor Abschluss
Laut Waitz zeige der APAB-Bericht weitere Probleme auf: So sei bei der letzten veröffentlichten Bilanz für das Jahr 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk abgegeben worden, noch bevor die Prüfung abgeschlossen war. Der APAB-Bericht zeige auch, dass die Wirtschaftsprüfer sich die Kundenidentifikation der Bank nicht angesehen hätten und die Bank "wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Provisionen an ihre Muttergenossenschaft gezahlt" habe. Die Bank hätte früher geschlossen werden müssen, so Waitz, der rund ein Dutzend Geschädigte in zwei Musterklagen vertritt. (eml)