Ein ehemaliger Mitarbeiter soll Jahre vor dem Zusammenbruch den Vorstand der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG erpresst haben. Die Vorwürfe stehen seit Längerem im Raum. Nun hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beim Landesgericht Eisenstadt Anklage eingebracht.

Das Kreditinstitut ging im Jahr 2020 in die Insolvenz, nachdem Bankchef Martin Pucher und eine Vorstandskollegin jahrzehntelang die Bilanzen gefälscht hatten. Der nun angeklagte Mitarbeiter hat den Vorständen laut WKStA rund um sein Ausscheiden aus der Bank im Jahr 2017 mit der Aufdeckung der Malversationen gedroht. Für sein Schweigen habe er Bargeld in Höhe von 70.000 Euro aus den Mitteln der Bank erhalten.

Strafmaß bis zu fünf Jahren
Anklage wurde gegen drei Personen erhoben. Auf der einen Seite gegen den mutmaßlichen Erpresser (§ 144 Abs. 1 StGB), auf der anderen Seite steht die Veruntreuung von Bankgeldern in unterschiedlichen Beteiligungsformen (§ 133 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB). Das Strafmaß für die Erpressung liegt bei einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren, für die Veruntreuung von bis zu drei Jahren, teilt die Behörde mit.

Es handelt sich um einen weiteren Teilaspekt des rund um die Commerzialbank-Insolvenz laufenden Strafverfahrens. Im gesamten Verfahrenskomplex ermittelt die WKStA gemeinsam mit der SOKO Commerz und dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) gegen 39 Beschuldigte, darunter elf Verbände. Der Verdacht lautet auf gewerbsmäßig schweren Betrug, Untreue, betrügerische Krida, Bilanzfälschung und Geldwäscherei, zudem geht es um diverse Korruptionsvorwürfe. Alleine im Stammverfahren wird gegen 22 natürliche Personen und zehn Verbände ermittelt. Insgesamt sind im Commerzialbank-Komplex neben dem Stammverfahren derzeit vier weitere Verfahren offen, so die WKStA.

Schaden von mindestens 600 Millionen Euro
Derzeit gehen die Behörden von einem Schaden von zumindest 600 Millionen Euro aus. Teils ist aber noch die Auswertung des Materials im Gange. Offen ist dementsprechend auch noch das Hauptgutachten sowie Gutachten zu weiteren Teilbereichen. Juristen, Richter und Ermittler müssen sich durch einen Akt aus mittlerweile 62 Bänden mit rund 2.200 Ordnungsnummern und 80 TB an sichergestellten Daten arbeiten.

Ermittlungen laufen unter anderem gegen Abschlussprüfer der Bank. Es geht um den Vorwurf unrichtiger Bestätigungsvermerke in den Jahren 2016 bis 2018. Dazu fanden im März 2023 Hausdurchsuchungen an fünf Unternehmensstandorten beziehungsweise Privaträumlichkeiten in zwei Bundesländern statt, wie es heißt. Im Zentrum stehen drei namentlich bekannte Beschuldigte und ein Verband.

Ermittlungen wegen Geschenkannahme teils eingestellt
In einem weiteren Ermittlungskreis wurde der sogenannten "Geschenkeakt" angelegt, in dem es um Ermittlungen gegen rund 120 mutmaßliche Geschenkempfänger ging. Im Raum steht der Verdacht auf Vorteilsannahme zur Beeinflussung (§ 306 StGB). Der Großteil der Ermittlungen wurde unter anderem mangels Nachweisbarkeit eingestellt. Bis dato gab es dazu vier Diversionen und keine Anklage. Das Verfahren zu diesem Teilaspekt ist noch nicht gänzlich abgeschlossen. (eml)