Die Bitpanda Financial Services GmbH, eine Tochter des Wiener Kryptowährungsdienstleisters Bitpanda, bekommt von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) die Erlaubnis, ihren Tätigkeitsbereich auszuweiten. Bisher durfte das Unternehmen ausschließlich Kundenaufträge weiterleiten – etwa an einen Handelsplatz. Zu dieser "Annahme und Übermittlung von Aufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018" kommt nun per FMA-Erlaubnis noch die Berechtigung zum Handel für eigene Rechnung gemäß § 3 Abs. 2 Z 7 WAG und die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs. 2 Z 10 WAG 2018.

Die Genehmigung inkludiert die ausdrückliche Berechtigung zum Halten von Kundengeldern und Finanzinstrumenten, wie aus einer Mitteilung der FMA hervorgeht. Das Unternehmen gehört damit zu den ersten Wertpapierfirmen, die Kundengelder entgegennehmen beziehungsweise Finanzinstrumente von Kunden halten dürfen. Die Möglichkeit wird erst durch das noch junge Wertpapierfirmengesetz (WpFG) aus dem Jahr 2023 eingeräumt. (eml)