Das ging schnell: Nachdem die US-Börsenaufsicht SEC börsengehandelte Fonds (ETFs) genehmigt hatte, die direkt in Bitcoins investieren, und am Mittwoch (10.1.) grünes Licht für Anträge von Blackrock, Ark Invest und 21Shares, Fidelity, Invesco sowie Van Eck gegeben hatte, ging am Donnerstag (11.1.) bereits der Ark 21Shares Bitcoin ETF in den Handel. Das teilten die beiden Investmentgesellschaften 21Shares und Ark Invest mit. Die anderen Gesellschaften werden wohl schnell folgen – aber nur in den USA, nicht in Europa.

Nach Einschätzung von Jochen Kindermann, Partner und Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei Simmons & Simmons in Frankfurt, verschafft die Zulassung der Bitcoin-ETFs den USA einen regulatorischen Vorsprung gegenüber der EU. "In der EU besteht für Privatkunden noch nicht die Möglichkeit, mittels eines ETFs indirekt in den Bitcoin zu investieren, wie es jetzt in den USA zulässig geworden ist. Der Druck der Marktteilnehmer auf die EU-Behörden könnte nun steigen, um Privatkunden in der EU auch ETFs auf Krypto-Währungen anbieten zu können, und damit mit den USA gleichzuziehen", schreibt Kindermann in einem Kommentar.

In Europa ist Fondsanlage in Bitcoin bisher ausgeschlossen – außer über AIFs
Wie ist die Rechtslage in Europa? Die Mitte 2023 verabschiedete Mica-Verordnung (Markets in Crypto Assets), die nach Ablauf einer Übergangsfrist am 30. Dezember 2024 EU-weit gilt, hat Kindermann zufolge in der EU zwar einen umfassenden regulatorischen Rahmen für das Angebot von Krypto-Werten geschaffen. Allerdings: "Für hierzulande angebotene harmonisierte Investmentfonds, auch OGAW-Fonds genannt, ist eine Anlage in Krypto-Währungen derzeit nicht zulässig, da der Status von Bitcoin als Finanzinstrument nicht erfüllt ist, und OGAW-Fonds grundsätzlich nur in Wertpapiere investieren dürfen", erklärt der Jurist. 

Gleichwohl seien Krypto-Fonds als Alternative Investmentfonds (AIF) möglich. "In Deutschland kann ein offener Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen bis zu 20 Prozent seines Nettovermögens in Krypto-Werte investieren", so Kindermann. Das löst das Problem für Privatanleger aber nicht, denn Spezial-AIFs seien nur professionellen und semiprofessionellen Investoren zugänglich. Privatanleger müssten auf Zertifikate auf Krypto-Werte ausweichen – allerdings sei dies nicht attraktiv genug, da Anleger das Emittentenrisiko tragen.

Neues OGAW-Rahmenwerk
Um in Europa in gleicher Weise wie in den USA Bitcoin-ETFs aufzulegen, müsste Kindermann zufolge das Rahmenwerk für OGAW-Fonds angepasst werden. In Betracht käme ein Verweis auf die Instrumente der Mica-Verordnung, um eine Verbindung zwischen den beiden Regelwerken zu schaffen. Aus Sicht des Juristen dürfte dies ein sehr aufwendiger und zeitlich intensiver Prozess sein.

"Die USA dürften den Vorsprung auf längere Sicht beibehalten können. Auch könnten Genehmigungen für andere Krypto-Werte-ETFs, wie etwa Ether-ETFs, zeitnah gestellt werden. Die EU-Behörden werden nicht umhinkommen, sich mit dem Thema Bitcoin-ETFs zu beschäftigen, zumal sie Krypto-Währungen bis dato offener als die US-Börsenaufsicht SEC gegenüberstanden", sagt Kindermann. (jb)