Sie heißen Wysker, Cloudeo, Bitwala, Crowdstart und Naga: Das deutsche Start-up Quintett will Anleger per virtuellem Börsengang – neudeutsch "Initial Coin Offering" (ICO) getauft – um Kapital für den Auf- oder Ausbau mehr oder weniger zukunftsfähiger Geschäftsmodelle bitten. Dem mit Börsengängen zuletzt nicht gerade reich gesegneten deutschen Aktienmarkt wäre eine derartige Flut an Neuankömmlingen wohl sehr recht.

Die nationale Finanzaufsicht Bafin aber hält nicht allzu viel von den Jungunternehmen respektive ihren Geldbeschaffungsmethoden. "Der Erwerb von Coins im Rahmen sogenannter ICOs birgt für Anleger erhebliche Risiken", heißt es ungewohnt interpretationsfrei in einer aktuellen Aussendung der Behörde. Wer sich darauf einlasse, müsse mit Totalverlusten rechnen. Damit nicht genug: "Wie bei den meisten aktuellen Trends zieht das hohe öffentliche Interesse an ICOs auch Betrüger an", schreiben die Aufseher.

Dass die Bafin derart deutlich warnt, hat einen konkreten Hintergrund: Geldgeber erhalten bei ICOs im Gegenzug für das zur Verfügung gestellte Kapital nicht wie sonst üblich Aktien, sondern Kryptowährungs-Einheiten oder das in Form sogenannter Token verbriefte Recht, am späteren Geschäftserfolg des Jungunternehmens in irgendeiner Form beteiligt zu werden – ein Prozedere, gegen das die deutschen Aufseher nicht als einzige Bedenken anmeldet: Nach einer Häufung von Betrugsfällen im Zusammenhang mit ICOs haben zuletzt auch die Marktwächter in den USA, der Schweiz und Singapur klare Warnmeldungen ausgesprochen oder Bitcoin-Börsenplätze in ihrem Zuständigkeitsgebiet gleich komplett dichtgemacht.

Dürre Daten, fette Versprechen
Trotz Verboten und Einschränkungen boomt das weltweite ICO-Business. Gab es 2016 laut der Branchenseite Coinschedule ganze 46 ICOs, liegt die Zahl 2017 schon bei über 200, wobei über 3,2 Milliarden Dollar eingesammelt wurden. Mehr als 360 weitere ICOs stünden derzeit in den Startlöchern, berichtet das "Handelsblatt".

Worauf sich Anleger einlassen, ist oft ungewiss. Viele Krypto-Start-ups haben kein nachprüfbares Geschäftsmodell, sondern präsentieren nur kurz umrissene Ideensammlungen, im Szenejargon "White Paper" genannt –  ein Umstand, der Berater mit Langzeitgedächtnis an den kollektiven Kollaps windschiefer Firmen am einst als Wachstumsbörse gepriesenen deutschen Hoffnungssegment "Neuer Markt" erinnert und der auch der Bafin ein Dorn im Auge ist: "Typischerweise befinden sich die Vorhaben in einem meist experimentellen Stadium. Gleichzeitig sind die in den begleitenden 'Whitepapern' behaupteten Funktionsweisen der jeweiligen Token anhand des zugrundeliegenden Programmiercodes aus Anlegersicht schwer zu überprüfen. Der Code kann sich zudem als angreifbar und damit manipulierbar erweisen."

Spielwiese für Kriminelle
Hinzu komme, dass die Angaben der Anbieter oft nicht mehr als leeres Marketinggewäsch seien. "Im Gegensatz zu regulierten Prospekten ist die Dokumentation in den 'Whitepapern' oft objektiv unzureichend, unverständlich oder gar irreführend", schreibt die Bonner Behörde. Die Anfälligkeit von ICOs für Betrug, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erhöhe zudem das Risiko, dass Anleger das eingesetzte Kapital verlieren und ihren Wagemut bitter bereuen. (ps)