ÖVP und Grüne haben eine Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetzes initiiert. Auch die Freiheitlichen haben im Finanzausschuss zugestimmt. Das geht aus einer Mitteilung der Parlamentskorrespondenz hervor.

Die Novelle macht strengere Transparenzvorgaben für den Fall, dass eine zusätzliche Zinsgarantie gewährt wird. Außerdem werden BV-Kassen ausdrücklich dazu verpflichtet, Werbung "eindeutig" als solche zu kennzeichnen. Zudem sollen neue Risikomanagementregeln für BV-Kassen kommen. Darüber hinaus werden die Kassen zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsstandards entsprechend den EU-Offenlegungsregeln verpflichtet.

Zinsgarantien 
Bisher sei nicht klar vorgegeben gewesen, wie die Zinsgarantie ausgestaltet werden darf und welche Parameter zwingend erfüllt sein müssen, begründen Karlheinz Kopf (ÖVP) und Jakob Schwarz (Grüne) die Maßnahmen. BV-Kassen hätten einen weiten Gestaltungsspielraum, ohne ihr Agieren den Anwartschaftsberechtigten genauer zu erklären. Die Gesetzesänderung soll die Transparenz und Vergleichbarkeit verbessern, heißt es. Verständlicher darlegen müssen die Anbieter auch, unter welchen Voraussetzungen die Zinsgarantie nicht weiter gewährt wird. Die BV-Kasse muss etwa erklären, wie bestehende Anwartschaften behandelt werden.

Differenzierter gestaltet werden außerdem die Regeln zum Risikomanagement. Entgegen den bisherigen Vorgaben soll künftig den Besonderheiten der BV-Kassen Rechnung getragen werden. Das Risikomanagement muss "der Größenordnung, der Art, dem Umfang und der Komplexität der Tätigkeiten der BV-Kasse angemessen" sein. Klar festgeschrieben wird unter anderem auch, dass Risikomanager fachlich und persönlich zuverlässig sein müssen.  

Vorgesehen ist künftig außerdem, dass die jährliche Kontonachricht zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge standardmäßig elektronisch übermittelt werden darf. Auf Verlangen ist aber weiterhin eine kostenlose Papierversion zu übermitteln. Die Neos stellten einen Abänderungsantrag in den Raum. (eml)