Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat 17 Klauseln der Bank Austria zu mehreren Gebühren für unzulässig erklärt. Kunden können das Geld zurückfordern. 

Nach dem Urteil hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geklagt hatte, mit der Bank verhandelt und sich auf einen Rückzahlungsmodus geeinigt. Potenziell betroffen sind Konsumenten, die einen Verbraucherkredit, ein Konto oder ein Sparbuch bei der Bank Austria haben oder hatten und denen Entgelte und Spesen verrechnet wurden.

Zahlreiche Spesen betroffen
Die Höhe der Rückerstattungen ist individuell zu berechnen. Beispielsweise beträgt der ab 1. Juli 2023 verrechnete Preis für die Evidenzgebühr bei Verlassenschaften 122 Euro, für die Kraftloserklärung von Sparbüchern 183 Euro, für eine Sparbuchsperre 61 Euro oder für die Zahlungserinnerung oder die erste Mahnung 36,50 Euro. Allesamt unzulässige Gebühren.

Laut VKI handelt es sich um folgende Kosten, die zurückzuerstatten sind: Entgelte für Sparbuchsperren, Kraftloserklärungen von Sparbüchern, Überweisung von einem Sparbuch auf Grundlage eines Gerichtsbeschlusses, Mahnspesen im Kreditgeschäft, ZMR-Abfrage, Beauftragung eines Rechtsanwalts, allgemeine Stundensätze im Kreditgeschäft und im Zahlungsverkehr, Information über Nichtdurchführung von Zahlungstransaktionen, Kontoinformationen für Verbraucher, einzelne Belegkopien und Nacherstellung von Originalauszügen, Evidenzgebühr bei Verlassenschaften.

Für die Rückerstattung ist die kostenlose Anmeldung beim VKI unter www.verbraucherrecht.at/BA-gebuehren (externer Link) bis spätestens 11. Februar 2024 erforderlich. (eml)