Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat der European American Investment Bank AG (Euram Bank) am Mittwoch (16.10.) mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt und einen Regierungskommissär eingesetzt. Weitere Einzahlungen, Abhebungen oder Überweisungen sind damit behördlich verboten. Der Schritt der Behörde hat den Einlagensicherungsfall ausgelöst.

Die Sperre folgt einem Ultimatum, das die FMA der Bank gestellt hatte. Die Behörde hatte dem Institut im September den Auftrag für eine außerordentliche Hauptversammlung erteilt (die Redaktion berichtete). In dieser hatten die Eigentümer über zwei Möglichkeiten abzustimmen: Entweder es werden mindestens 25 Millionen Euro zugeschossen oder die Bank beschließt eine Selbstabwicklung. Das Kapital konnte nicht aufgebracht werden. "Presse" und "Standard" berichteten Mittwochvormittag, dass sich die Aktionäre in der HV, die am Dienstag (15.10.) stattfand, für die zweite Option entschieden hatten.

FMA sieht keinen Abwicklungsplan
Doch die FMA zog Mittwochvormittag komplett die Reißleine. Denn die Bank hatte keinen geeigneten Abwicklungsplan vorgelegt. Das Institut habe es nicht geschafft "eine erfolgreiche Selbstabwicklung schlüssig und plausibel" darzustellen, wie die Behörde mitteilt. Das Geschäftsverbot und die zusätzliche Bestellung von Rechtsanwalt Gerd Konezny als Regierungskommissär waren "zum Schutz der Gläubigerinteressen notwendig". Die Behörde verweist auf die "ernste wirtschaftliche Lage der Bank".

Euram befand sich seit Längerem unter engmaschiger Beobachtung der Aufsicht. Die Behörde hatte bei einer Vor-Ort-Prüfung im Jahr 2022 etliche Mängel festgestellt, insbesondere bei der Geldwäscheprävention. Nach 13 gezogenen Testfällen erstattete die FMA allein gegen zwölf Kunden Verdachtsmeldungen an die Geldwäschemeldestelle, wie aus Unterlagen hervorgeht. Bei einer unangekündigten Nachprüfung im Oktober 2023 konnte die FMA keine Verbesserung feststellen und verschärfte dementsprechend ihre Maßnahmen. Seit Beginn 2024 war der Bank Neugeschäft verboten. Im Sommer wurde ihr schließlich ein Verwalter zur Seite gestellt. Euram hat die Ansicht der FMA stets zurückgewiesen.

Fragwürdige Kreditvergabestandards
Die Geldwäschestandards waren nur ein Problemfeld. Laut FMA bestand abseits davon ein "enormer Wertberichtigungsbedarf im Kreditportfolio, welcher aus der Kreditvergabepraxis der Bank der letzten Jahre resultiert". Zahlen nennt die Behörde nicht.

Unterlagen geben dazu aber Einblick. Wie aus einem Bescheid der Behörde aus dem August hervorgeht, gab es seit Längerem Bedenken bezüglich der Kapitalisierung der Bank. Euram war unter anderem mit der Abgabe eines vollständigen Jahresabschlusses säumig. Der Wirtschaftsprüfer mühte sich mit den Bilanzierungsstandards ab, konnte bei mehreren Großkrediten die Werthaltigkeit nicht beurteilen oder sah keinen Beweis für die Rückführbarkeit und verweigerte das Testat für den Jahres- und Konzernabschluss 2023. Damals ging es zum Beispiel um sieben Kreditfälle, in denen die Werthaltigkeit für Buchwerte in Höhe von knapp 17 Millionen Euro nicht erkennbar war. Außerdem sah der Wirtschaftsprüfer bei neun Kreditnehmern im ersten Halbjahr 2024 Ausfälle, wo es keine Einzelwertberichtigungen gab. Das Obligo wird hier nach Abzug von Sicherheiten mit knapp 37 Millionen Euro angegeben.

Rechnungslegung in der Kritik
Die Rechnungslegung der Bank dürfte im Argen gelegen haben. In ihrem Bescheid vom August beklagt die FMA, dass das Institut "erwiesenermaßen über kein adäquates rechnungslegungsbezogenes Kontrollsystem" verfüge. Die Behörde musste aufgrund der im Sommer vorliegenden Zahlen von einer Unterschreitung der gesetzlich erforderlichen Kapitalpuffer ausgehen.

Euram hatte nach Zahlen aus dem Jahr 2022 eine Bilanzsumme von knapp 650 Millionen Euro. Für die in der Einlagensicherung befindlichen Banken, die vorerst für die Entschädigung der Einlagenkunden aufkommen müssen, dürfte der Schaden aber begrenzt bleiben. In der auf Private Banking spezialisierten und als verschlossen geltenden Euram hatten sehr wenige Kunden sehr viel Geld liegen. Und die Einlagensicherung springt nur bis 100.000 Euro ein – in Spezialfällen auch bis 500.000 Euro.

Nur 757 Kunden zu entschädigen
Aufgrund der derzeit verfügbaren Daten geht man in der Einlagensicherung Austria (ESA) davon aus, dass insgesamt 757 Kunden zu entschädigen sind. Die Einlagen bei der Euram betragen laut ESA insgesamt 276,3 Millionen Euro, davon sind 37,6 Millionen Euro erstattungsfähig. Diesen Betrag dürfte die ESA, die vorrangige Gläubigerin ist, zum größten Teil wieder zurückerhalten, weil bei der Euram ausreichend Assets vorhanden scheinen.

Für die ESA, die in den vergangenen Jahren mehrfach ihr rasches Einschreiten unter Beweis stellen konnte, dürfte die Euram dennoch kein reiner Routinefall werden. Aufgrund der von der FMA festgestellten schweren Mängel bei der Geldwäscheprävention stimme sich die ESA mit der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) beim Bundeskriminalamt ab, heißt es.

Auszahlung kommt ohne Antrag
Kunden, die bei Euram Geld liegen haben, müssen nichts machen. In den kommenden Tagen werden Einleger einen Brief erhalten, in dem die nächsten Schritte erklärt werden, so ESA-Geschäftsführer Stefan Tacke. Gesetzlich muss die Einlagensicherung innerhalb von sieben Arbeitstagen jedem Kunden seine gedeckten Einlagen überweisen. (eml)