Der Masseverwalter hat Anzeige im Fall des insolventen Unternehmens Golending eingebracht. Die Anzeige ging zuerst bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein, diese prüfte die Wiederaufnahme eines früheren Verfahrens, da auch Vorwürfe vorgebracht wurden, die bereits verhandelt wurden. Eine Fortführung wurde abgelehnt, darüberhinausgehende Vorwürfe leitete die WKStA im Juni an die Staatsanwaltschaft Wien weiter.

Es werde gegen zwei Personen wegen betrügerischer Krida (§ 156 StGB) ermittelt, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Gegen welche Organe des Unternehmens, sagte sie nicht. Man befinde sich am Beginn der Ermittlungen. 

In § 156 heißt es: "(1) Wer einen Bestandteil seines Vermögens verheimlicht, beiseite schafft, veräußert oder beschädigt, eine nicht bestehende Verbindlichkeit vorschützt oder anerkennt oder sonst sein Vermögen wirklich oder zum Schein verringert und dadurch die Befriedigung seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen vereitelt oder schmälert, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. (2) Wer durch die Tat einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen."

Orden geschädigt
In Fall Golending sind in den vergangenen Monaten die Forderungsanmeldungen gestiegen – dabei zeigt sich, dass nicht nur Kleinanleger in die Falle tappten. Wie Anleihenkuratorin Susi Pariasek in ihrem vierten Bericht mitteilt, reihte sich unter die Geschädigten auch ein religiöser Orden ein, der hohe Verluste beklagt. Die Kongregation Unserer Frau von der Liebe des Guten Hirten, macht Anleihen im Wert von rund 300.000 Euro geltend.

Golending war im Pfandleihgeschäft tätig, wobei dieses laut Erkenntnis des Masseverwalters und der Anleihenkuratorin unter zweifelhaften Standards betrieben wurde. Die Kunden gehen reihenweise in die Pleite. (eml)