Was bedeutet das Brexit-Votum der Briten für Fondsanbieter aus dem Vereinigten Königreich? Und was für Asset Manager aus Europa, die ihre Fonds auch künftig in Großbritannien verkaufen wollen? FONDS professionell klärt diese Fragen mit Nish Dissanayake aus London. Er ist Anwalt bei Herbert Smith Freehills, einer international tätigen Kanzlei, die zahlreiche Finanzunternehmen in wirtschaftsrechtlichen Fragen berät.

Herr Dissanayake, was bedeutet der geplante Ausstieg Großbritanniens aus der EU für britische Asset Manager?

Nish Dissanayake: Wie der Austritt konkret aussehen wird, ist bekanntlich noch offen. Wahrscheinlich können britische Fonds, die nach der EU-Fondsrichtlinie UCITS aufgelegt wurden, künftig nicht mehr als UCITS vermarktet werden, denn das ist eine europäische Marke. Vermutlich werden britische UCITS dann als alternative Investmentfonds (AIF) eingestuft werden. Das dürfte den Vertrieb dieser Fonds an Investoren aus der EU erschweren, insbesondere an Privatanleger. Allerdings vermarkten viele britische Asset Manager ihre heimischen UCITS-Fonds ohnehin nur in Großbritannien und nutzen für den EU-weiten Vertrieb schon heute Luxemburger oder irische UCITS. Für diese Anbieter dürften die Auswirkungen also nicht so schlimm sein wie ursprünglich gedacht.

Werden also weitere britische Fondsanbieter Büros in Luxemburg oder Dublin eröffnen?

Dissanayake: Asset Manager, die vorhatten, ihre britischen UCITS europaweit zu vertreiben, werden wahrscheinlich eine Verwaltungsgesellschaft für diese Fonds in Luxemburg oder Irland gründen müssen. Sie werden aber versuchen, das Portfoliomanagement so weit wie möglich nach Großbritannien zu delegieren. Genau dieses Modell wenden, wie erwähnt, viele Asset Manager ja bereits an.

Und was könnte der Brexit für europäische Asset Manager bedeuten, die weiterhin in Großbritannien Geschäft machen möchten? Werden sie ihre UCITS auch künftig noch im Vereinigten Königreich anbieten können?

Dissanayake: Wir glauben, dass es weiterhin möglich sein wird, UCITS aus der EU in Großbritannien zu verkaufen. Wir sehen keinen Grund, der die Regierung dazu bewegen könnte, das zu verhindern. Der "EU-Pass" wird zwar nicht mehr gelten, aber wir erwarten, dass eine Vermarktung auch künftig erlaubt sein wird. (bm)