Vermögensverwalter, Banken und Finanzberater sollten nicht blauäugig mit vermeintlich positiven Umweltauswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen werben. Darauf weist Christian Waigel hin, Gründer und Partner der Münchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte.

"Die EU plant Aussagen zur Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und andere Umweltaussagen besser zu schützen, damit Verbraucher nicht in die Irre geführt werden", schreibt Waigel in einem Beitrag für den Newsletter der deutschen Fondsplattform DAB BNP Paribas. "Ziel ist, dass Unternehmen die Verbraucher hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen nicht in die Irre führen", so der Jurist.

Auch ein Symbol kann eine "Umweltaussage" sein
Eine "Umweltaussage" dürfe bei der Vermarktung an Verbraucher künftig nur noch getroffen werden, wenn sie eine klare Verpflichtung enthalte und nachgewiesen werden könne. "Auch Nachhaltigkeitssiegel sollen nur noch verwendet werden dürfen, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden", erläutert Waigel.

Als Umweltaussage gelten dabei nicht nur Texte, sondern beispielsweise auch Bilder, Symbole, Markennamen oder Produktbezeichnungen, mit denen behauptet wird, dass ein Produkt eine positive oder keine Auswirkung auf die Umwelt hat. Das Gleiche sei bei Aussagen über die soziale Nachhaltigkeit von Produkten zu berücksichtigen, erläutert Waigel, etwa wenn es um Arbeitsbedingungen oder Wohltätigkeitsbeiträge geht.

Selbst "umweltfreundlich" wird ohne Spezifizierung verboten
Die EU stößt sich dem Anwalt zufolge beispielsweise an zukunftsbezogenen Aussagen, die den Übergang zur Klimaneutralität bis zu einem bestimmten Datum in Aussicht stellen. "Dadurch wird bei dem Verbraucher der Eindruck erweckt, durch den Kauf des Produkts zu einer CO2-ärmeren Welt beizutragen", so Waigel in seinem Aufsatz. Durch die Neuregelung solle sichergestellt werden, dass solche Aussagen "lauter und glaubwürdig" seien. "Sie werden nach einer Einzelfallbewertung verboten, wenn sie nicht vom Verwender durch klar vorgegebene objektive und überprüfbare Verpflichtungen und Ziele gestützt werden."

Doch auch allgemeine Umweltaussagen ohne eine besonders anerkannte und hervorragende ökologische Leistung sind Brüssel ein Dorn im Auge. Formulierungen wie "umweltfreundlich", "öko" oder "energieeffizient" sollen bei der Produktvermarktung nur dann erlaubt bleiben, wenn eine Spezifizierung dieser Aussage erfolgt.

Umsetzung in nationales Recht steht noch aus
Das hat auch Auswirkungen auf die Finanzbranche, mahnt Waigel. "Ich bitte Sie daher, größte Vorsicht walten zu lassen, wenn Portfolios, Wertpapiere oder Dienstleistungen mit besonderen ökologischen Etiketten versehen werden", so sein Appell. Schon Begriffe wie "Nachhaltigkeitsportfolio", "Sustainable Investment" oder "ESG-kompatibel" könnten darunterfallen. "Solche Aussagen müssen immer einem Wahrheitsbeweis zugänglich sein, und es muss dem Anleger eine Systematik dargestellt werden, warum die Aussage zutreffend ist."

Die Richtlinie muss noch verabschiedet und dann von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. "Bitte berücksichtigen Sie die Anforderungen aber schon jetzt, weil ansonsten rechtswidrige Marketinginformationen, Broschüren, Prospekte und Internetauftritte teuer revidiert werden müssen", warnt Waigel. Verstöße gegen die Vorgaben könnten zudem abgemahnt werden. "Zur Abmahnung sind nicht nur Behörden, sondern zumeist auch Wettbewerber, Verbraucherverbände und Behörden berechtigt", so der Münchner Anwalt. "Es kann also schnell teuer werden." (bm)