Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne veröffentlichten am Dienstag Pläne, mit denen die Auswirkungen der Inflation auf Bürger und Unternehmen abgefedert werden sollen. Laut einer Information des Bundeskanzleramtes (BKA) belastet das Paket für Bürger und Wirtschaft den Staatshaushalt bis zum Jahr 2026 mit 28 Milliarden Euro.

Die wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der Kalten Progression ab 2023. Das Aus soll für alle Steuerklassen kommen, außer für den Spitzensatz. Die Tarifstufen werden automatisch um zwei Drittel der Inflation angepasst, heißt es aus dem Finanzministerium. Für das verbleibende Drittel der Inflation soll die Regierung verpflichtet werden, Entlastungsmaßnahmen für Erwerbstätige und Pensionisten im entsprechenden Ausmaß zu treffen.

Der Effekt der Kalten Progression entsteht, wenn das Gehalt (inflations)angepasst wird und man dadurch in eine höhere Steuerklasse rutscht. Dadurch bekommt der Finanzminister automatisch mehr, genauso, wie er durch steigende Preise von Waren oder Dienstleistungen mehr an Umsatzsteuern einnimmt. Solche Mehreinnahmen werden gern in "Wahlzuckerl" investiert. Die Oppositionsparteien hatten hier in den vergangenen Wochen Druck aufgebaut.

Erleichterungen für Unternehmen bei Energie und Lohnnebenkosten
Für Unternehmen sollen die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Der Unfallversicherungsbeitrag um ein Zehntel, der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds von 3,9 auf 3,7 Prozent. Darüber hinaus erhalten Betriebe eine Kompensation für höhere Stromkosten. Besonders energieintensive Unternehmen sollen einen Direktzuschuss erhalten. Außerdem wird eine "Mitarbeiter-Prämie" angekündigt: 3.000 Euro sollen steuer- und abgaben- sowie SV-beitragsfrei sein.  

Bei den Privatpersonen sollen besonders von der Teuerung betroffene Gruppen mit wenig Einkommen, etwa Arbeitslose und Mindestpensionisten 300 Euro erhalten. In welcher Form wird nicht genannt. Für alle Bürger wird ein "Klimabonus" von 250 Euro versprochen sowie ein weiterer "Bonus" von 250 Euro für Erwachsene (für Kinder die Hälfte).

Die negativsteuerfähigen Absetzbeträge werden automatisch um 2/3 der Inflation angepasst. Darunter fallen Verkehrsabsetzbetrag und Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionisten-, Unterhalts-, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag.

Erhöhung von Familienleistungen vorgezogen
Für Familien gibt es 180 Euro als zusätzliche Einmalzahlung der Familienbeihilfe im August. Die Erhöhung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro und die Erhöhung des Kindermehrbetrags (von 250 auf 550 Euro) sollen auf 2022 vorgezogen werden. Der Kinderabsetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe jährlich automatisch in voller Höhe der Inflation valorisiert (im Unterschied zu den anderen Absetzbeträgen, die nur zu zwei Drittel angepasst werden).

Verlängert wird – bis ins Jahr 2024 – der "Digi-Scheck" für Lehrlinge (bis zu dreimal 500 Euro pro Jahr). Verschoben wird indes die geplante CO2-Bepreisung. Sie kommt demnach im Oktober. (eml)

Update: 13:40 Konkretisierung der Maßnahmen durch das Ministerium.