In Österreich verwalten betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen nur 27,6 Milliarden Euro, während es in den Niederlanden fast 1,6 Billionen Euro sind. Das bedeutet, dass in den Niederlanden ungefähr 58 mal mehr an betrieblichem Pensionsvermögen zur Verfügung steht – für eine Bevölkerung, die zweimal so groß ist wie die Österreichs. Die Zahlen stammen aus dem aktuellen Pensionskassenbericht der FMA.

In Österreich beträgt das Pensionskassenvermögen nur sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), während es in den Niederlanden 155 Prozent sind – in keinem anderen Land sind die betrieblichen Pensionsvermögen besser dotiert. In Schweden, das diesbezüglich auf dem zweiten Platz liegt, sind es immerhin aber auch noch 47 Prozent des BIP und damit ein Vielfaches mehr als in Österreich.  

Fast ein Viertel der Beschäftigten hat Anspruch
Jährlich werden in Österreich rund 1,4 Milliarden Euro in das System einbezahlt, die Auszahlungen liegen momentan noch darunter – nämlich bei 1,2 Milliarden Euro. Gut eine Million unselbständig Erwerbstätige haben derartige Ansprüche – entweder als Anwartschaftsberechtigte (AWB) in der Ansparphase (86 Prozent) oder weil sie bereits eine Firmenzusatzpension beziehen (14 Prozent). 23 Prozent der Beschäftigten haben über eine Anwartschaft Anspruch auf eine derartige Rente.

Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre beträgt die jährliche Performance 3,11 Prozent. Dabei gibt es hohe Schwankungen. Das Veranlagungsergebnis schwankte in den vergangenen zehn Jahren zwischen plus 11,6 Prozent (2019) und minus 9,7 Prozent (2022); 2023 betrug es plus 6,4 Prozent, im ersten Halbjahr 2024 waren es plus vier Prozent.

Betriebliche Kollektivversicherung fristet ein Nischendasein
Gesondert betrachtet wird in dem Bericht die betriebliche Kollektivversicherung (BKV). Sie fristet mit einem seit Jahren stagnierenden verwalteten Vermögen von rund 1,1 Milliarden Euro ein Schattendasein, wie es bei der FMA heißt.

Ihre Existenz ist wohl den wenigsten Arbeitnehmern bewusst. Es handelt sich um eine betriebliche Altersvorsorge abseits der Pensionskassen; diese Gruppenrentenversicherungen werden von Versicherungsunternehmen (VU) angeboten. Momentan bieten zehn VU eine BKV an, während es acht Pensionskassen gibt. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass BKV beim Abschluss einen dauerhaft gültigen Rechenzinssatz garantieren (momentan allerdings 0,0 Prozent) und eine Pensionskürzung nicht möglich ist, dafür die Veranlagung aber konservativer ist. Fonds- oder indexgebundene Produkte sind nicht zulässig.

Pensionslücke der Frauen auch in der betrieblichen Altersvorsorge
Drastisch ist die Kluft bei den betrieblichen Pensionsleistungen zwischen Männern und Frauen. Während knapp die Hälfte (46 Prozent) der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten Frauen sind, beträgt deren Anteil an der für die Pensionshöhe relevanten Deckungsrückstellung lediglich 27 Prozent, wie es in dem FMA-Bericht heißt.

Die durchschnittliche Deckungsrückstellung ist bei einem Mann mit 32.466 Euro mehr als doppelt so hoch wie jener einer Frau mit 14.234 Euro. Der Grund liegt in der Einkommensschere zwischen den Geschlechtern sowie an den längeren Karenzzeiten und der höheren Teilzeitbeschäftigung bei Frauen. Sie haben in der Konsequenz eine nicht einmal halb so hohe Zusatzpension. (eml)