Wie Reuters berichtete, ging es in den 22 eingereichten Klagen – darunter auch jene des Börsenhändlers Charles Schwab und der Stadt Baltimore – ingesamt um mehrere Milliarden US-Dollar, die die 16 in die Manipulation des Libor-Zinssatzes verwickelten Bankhäuser (wie die Deutsche Bank oder die Schweizer UBS) hätten zahlen sollen. Laut Richterin Naomi Reice Buchwald vom Bezirksgericht in Manhattan sei die Beweislast für private Kläger weit größer als für die Aufsichtsbehörden, die drei der Institute zu Geldbußen von rund zwei Milliarden Euro verurteilt haben.

Klagsvoraussetzungen nur in kleinem Teil der Fälle gegeben
Die US-Richterin ließ lediglich den Vorwurf gelten, dass die Manipulationen möglicherweise Händler geschädigt haben, die direkt auf die Libor-Entwicklung gewettet haben. Den Vorwurf der Bildung eines Bankenkartells zur Manipulation der Rohstoffmärkte sowie organisierte Kriminalität wies Buchwald auf Antrag der beklagten Banken zurück. In ihrem 161 Seiten langen Schriftsatz räumte die Richterin ein, dass es angesichts der bereits erfolgten hohen Strafen wohl unerwartet sei, dass sie einen Großteil der Klage abweise. Es bedürfe für private Klagen jedoch zahlreicher Voraussetzungen – diese seien abe nur in einem kleinen Teil der Fälle gegeben. (mb)