Entgegen erster Einschätzungen vieler Initiatoren von geschlossenen Fonds soll die neue EU-Richtlinie für Wertpapier-Dienstleistungen nun doch auch für geschlossene Fonds gelten. Das sagen zumindest die Anlage-Experten von Lloyd Fonds, die sich dabei auf Informationen aus dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) berufen. Die Richtlinie Markets in Financial Instruments Directive, kurz MiFID, wurde am 21. April 2004 vom Rat der Europäischen Kommission erlassen und wird derzeit in nationales Recht umgesetzt. Die Gesetzesänderungen werden Anfang 2007 in Deutschland in Kraft treten.

Bis vor kurzem, so Lloyd Fonds, waren alle Experten und die Branche der geschlossenen Fonds davon ausgegangen, dass die europaweite Neuregelung von Transparenz- und Anlegerschutzvorschriften nur den Handel mit Aktien, Zertifikaten und offenen Fonds regeln soll.   Nach Auffassung des BMF dürften aber auch geschlossene Fonds unter diese Regelung fallen, da diese Anteile an Personengesellschaften am Kapitalmarkt gehandelt werden können und somit wesentliche Wertpapier-Charakteristika erfüllen

Wie und an welchen Punkten sich die neuen Regelungen konkret auf die Konzeption, den Vertrieb und den Handel mit Anteilen an geschlossenen Fonds auswirken, werde sich laut Lloyd Fonds aber erst in der Ausgestaltung der deutschen Vorschriften zeigen. Eine große Chance für die Branche könnte jedoch der vorgesehene europäische Pass für Finanzprodukte sein, heißt es in einer Mitteilung der Hamburger Gesellschaft. Diese Regelung sieht vor, dass jeder im Herkunftsland zugelassene Fonds automatisch in jedem anderen Mitgliedsland vertrieben werden darf.

Gleichzeitig sieht die MiFID umfangreiche Informationspflichten vor, welche den Anlegern weit reichende Informationsrechte einräumen und die Emissionshäuser zu einer für Teile der Branche noch völlig ungewohnten Transparenz verpflichten. Spannend, so Lloyd Fonds, wird die Frage, ob auch Emissionshäuser in Deutschland zulassungspflichtig werden, die Unternehmensbilanzen offen legen oder sogar eine Banklizenz beantragen müssen. Ebenfalls betroffen sein könnte der noch junge Zweitmarkthandel mit Anteilen an geschlossenen Fonds. Das vorgesehene Prinzip der bestmöglichen Ausführung schreibt beispielsweise eine Veräußerung von Anteilen über die günstigste Plattform vor.

Dr. Torsten Teichert, Vorstandsvorsitzender des Hamburger Emissionshauses Lloyd Fonds AG und Vorstandsmitglied im Verband Geschlossene Fonds: "Die MiFID wird zu einer erheblichen Ausweitung der Transparenz- und Informationspflichten für die Emissionshäuser und für geschlossene Fonds führen. Für uns wäre dies der endgültige Schritt vom grauen zum weißen Kapitalmarkt. Geschlossene Fonds würden ebenso behandelt werden wie zum Beispiel Aktienfonds. Davon profitieren alle seriösen Anbieter ebenso wie die Anleger." Auch wenn man sich über die zunehmenden Regulierungen beklagen mag, so sei der Prozess doch logisch ­- und auch nicht mehr umkehrbar. Die MiFID-Richtlinien würden auch den ohnehin rasanten Prozess der Konsolidierung in der Branche weiter vorantreiben, so Teichert. "Nicht jedes Emissionshaus wird willens oder in der Lage sein, diese anspruchsvollen Anforderungen - die auch Kosten verursachen - umzusetzen. Für viele der Anbieter könnte dies das Aus bedeuten." (rmk)