Dr. Andreas Promberger, Lehrbeauftragter der Universität Wien, Lehrstuhl für Finanzdienstleistungen und Prokurist der APK-Versicherung AG, sieht eine große gegenwärtige und zukünftige Lücke bei der Überbrückung zwischen Jobverlust ab 50+ und Inanspruchnahme der ASVG-Pension.

 

Nicht die Pensionslücke ab 65 Jahre stellt ein künftiges Problem dar, denn diese kann langfristig durch eine Zusatzpension durch Pensionskassen oder Rentenversicherungen geschlossen werden, sondern ein wesentlich größeres Problem ergibt sich bei Personen ab 50+ bei Jobverlust aufgrund der schweren Vermittelbarkeit und des schwierigeren Wiedereinstiegs ins Berufsleben sowie der Wunsch ab 50 weniger arbeiten und das Leben mehr genießen zu können, stressfreier und ohne Einkommenseinbußen, entspannt die verdiente ASVG-Pension abzuwarten. Dies ist vor allem für leitende Angestellte und Freiberufler interessant, da mit einer vorzeitigen Beendigung der aktiven Berufsausübung - aus welchen Gründen auch immer - eine Überbrückung von 10 bis 15 Jahren verbunden ist.

 

Hier könnte eine Überbrückungsrente oder ein Überbrückungskapital für unvorhergesehenen Jobverlust oder Krankheit ihren Einsatz finden, unter dem Motto: Geld allein macht nicht glücklich, aber es beruhigt.

 

Welche Produkte würden sich hier eignen?

 

·           Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge

 

Die neue prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge sollte aufgrund der eingeräumten Möglichkeit des Versicherungsnehmers einer Beanspruchung des Kapitals in Form einer Rente schon ab 40 Jahren ermöglichen. Dies ist ein erster Schritt in Richtung Überbrückungsrente. Die Rentenzahlung erfolgt jedoch nur lebenslang und das bis dahin angesammelte Kapital für eine vorzeitige Verrentung scheint zu gering auszufallen, um damit diese Überbrückung schließen zu können. Weiters ist die staatliche Prämie von ca. 180 € p.a. für ältere Personen und Besserverdienende nicht Anreiz genug und die Veranlagungsmitbestimmung eher unflexibel.

 

·           Lebensversicherung

 

Ein vorzeitiger Rückkauf einer bereits abgeschlossenen Lebensversicherung wäre ebenfalls nicht angebracht, da der Ablebensschutz vorzeitig entfällt und im Normalfall das Kapital sich erst am Ende der Laufzeit voll entwickelt.

 

·           Fondsgebundene Rentenversicherung

 

Individuelle kundenspezifische Rentenprodukte mit hoher Flexibilität und Transparenz sowie Wahl der Veranlagung und der Rentenlaufzeit sind hier gefragt.

 

Eine fondsgebundene Rentenversicherung würde sich hervorragend für eine Überbrückungsrente ("Bridging Income") eignen. Die Vorteile liegen vor allem in der Flexibilität der Prämienhöhe sowie der Laufzeit. Es können sowohl Einmalerläge als auch kurzfristig höhere laufende Prämien geleistet werden. Entscheidend ist, dass der Versicherungsnehmer selbst die Prämienhöhe sowie die Rentenlaufzeit bestimmt. Ein individuelles sinnvolles Ertrags-Risiko-Verhältnis durch freie Wahl eines transparenten Veranlagungsportfolios könnte kundenspezifisch eingesetzt werden. Durch mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Rechungszinses würde sich eine höhere Einstiegsrente ergeben.

 

Derzeit bieten nur wenige Versicherer dieses flexible Produkt an. Erster Anbieter ist die APK-Versicherung   AG in Form einer flexiblen fondsgebundenen Rentenversicherung mit neuem Einsatzgebiet   "Überbrückungsrente".

 

Ebenfalls eignet sich für eine Überbrückungsrente die Abfertigungszahlung, angesammelte Spareinlagen oder höhere angesparte Prämien.