Die Diskussion über die staatliche Pension, ob Pensionskürzungen, freiwillige Zuschüsse oder Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge sollte hier nicht länger erläutert werden. Dies ist Aufgabe der Politik!

Um   sich vorab davon zu distanzieren besteht für jeden Arbeitnehmer die Möglichkeit eine steuerbegünstigte Zusatzpension   in Anspruch   zu nehmen.

   1. Zusatzpension durch Bezugsumwandlung von 25 pro Monat

Beim Bezugsumwandlungsmodell zahlt der Arbeitnehmer jährlich 300 € bzw. 25 €   p. Monat in die fondsgebundene Pensionsversicherung der APK ein. Hier verzichtet der Mitarbeiter auf 25 € p. Monat bzw. 300 € p.a. seines bisherigen Arbeitslohnes. Diese 25 € werden dann monatlich vom Arbeitgeber an die fondsgebundene Rentenversicherung der APK überwiesen. Der Vorteil liegt ganz klar darin, dass für diese 25 € weder Lohnsteuer, Sozialversicherung noch Lohnnebenkosten anfallen. Der Dienstgeber verschafft somit seinem Dienstnehmer Vorteile, ohne selbst in die Tasche greifen zu müssen. Darüber hinaus sind die Beiträge für den Arbeitgeber Betriebsausgaben und sollten die Arbeitsmoral stärken.

Der öffentliche Dienst, Länder, Bund bieten ebenfalls ihren Dienstnehmern diese Möglichkeit Lohnsteuer zu sparen und gleichzeitig eine Pensionsvorsorge aufzubauen. Die APK- Versicherung hat für die Durchführung Rahmenverträge mit Länder und Bund abgeschlossen, um den Dienstnehmern dieses Modell zu ermöglichen.

Die APK- bietet hiefür   ein flexibles fondsgebundenes Vorsorgemodell mit hoher Transparenz und mit flexiblen Zusatzzahlungen an.

2. Steuerfreie Zusatzpension durch direkte Einzahlung der Abfertigung in eine Pensionszusatzversicherung

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit sich den Abfertigungsbetrag über die Mitarbeitervorsorgekasse bei Pensionsantritt vom Arbeitgeber nicht bar auszahlen zu lassen, sondern direkt in eine Pensionszusatzversicherung einzuzahlen und dadurch eine sofort lebenslange monatliche private Pension mit Hinterbliebenenschutz in Anspruch zu nehmen. Der Vorteil besteht darin, dass keine 6-ige % Besteuerung wie im Falle der Barauszahlung der Abfertigung anfallen bzw. die Zusatzpension aus der Abfertigung absolut steuerfrei erfolgt.

Die APK- Versicherung, Tochter der APK- Pensionskasse bietet hierfür ihren Kunden eine fondsgebundene Pensionslösung an, die für beide Modelle ideal einsetzbar ist.