Die regulatorische Flut aus Brüssel nimmt kein Ende. Ein jüngstes Beispiel ist die Open-Finance-Verordnung (FIDA-VO). Den Prozess zur Gesetzgebung der neuen Verordnung, deren Ziel darin besteht, die Weitergabe von standardisierten Kundendaten zwischen unterschiedlichen ­Anbietern zu erleichtern, sollten alle Finanzdienstleister im Auge behalten. Die hinter uns liegende EU-Wahl hat zwar eine Verzögerung des Gesetzgebungsprozesses bewirkt, man muss aber davon ausgehen, dass die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat noch Ende 2024 beginnen und ein entsprechender Gesetzestext somit 2025 vorliegen wird.

Mit der "Financial Data Access"-Verordnung will man Umwälzungen innerhalb der Branche bewirken. Wenn Kunden dies wünschen, sollen Finanzdienstleister anderen Anbietern Einblick in sämtliche Finanzdaten gewähren – dies soll erklärtermaßen den Wettbewerb intensivieren. Im Klartext heißt das, dass man mit der neuen Regelung Anbieterwechsel für Kunden erleichtern möchte, die nach Einschätzung der EU derzeit vor allem auch an fehlenden Datenschnittstellen scheitern. Ob diese Einschätzung richtig ist, sei dahingestellt, fest steht, dass Anbieterwechsel in Zukunft einfacher werden könnten – man denke an den Tausch des Energieversorgers, der heute beinahe auf Knopfdruck möglich ist.

Im Vorfeld der Verordnung ist es daher wichtig, die eigenen Bestände dahingehend zu prüfen, wie gut die Kundenbeziehung im Einzelfall tatsächlich ist. Vor allem "unbetreuten" Kunden wird es in Zukunft voraussichtlich leichter fallen, abzuwandern. Da die neue "Freiheit" in beide Richtungen funktioniert, könnte die Umsetzung der Verordnung aber auch neue Geschäftsmodelle ermöglichen. In einer offeneren Finanzwelt kann man auch zu den Profiteuren zählen. Besonders gute Karten sollte man dann haben, wenn man Allfinanzberatung anbieten kann, denn wenn Vermittler künftig alle Finanzdaten ihrer Klientel sehen, dann sollten sie dies dafür nutzen, ganzheitlich zu beraten und ihr Produktangebot breiter aufzustellen.