Eigentlich hätte die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) bereits per 23.2.2018 umgesetzt werden müssen. Nur weil das nicht klappte, wurde von der EU bekanntlich eine Verlängerung bis Anfang Oktober eingeräumt. Lange musste die Branche jedoch auf den letzten Begutachtungsentwurf für die IDD aus dem Wirtschaftsministerium warten. Obwohl die IDD EU-weit bereits mit 1. Oktober anzuwenden ist, präsentierte das Ministerium erst drei Wochen später die noch fehlenden Gesetze.

Dem nicht genug, musste die Branche mit einer gerade einmal acht Arbeitstage umfassenden Begutachtungsfrist klarkommen. Eine Tatsache, die vielen Institutionen zu Recht sauer aufstieß – sieht doch die Verordnung über Grundsätze der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-GV) im Regelfall einen Zeitrahmen von mindestens sechs Wochen vor.

Besonders unangenehm ist dabei die Tatsache zu sehen, dass der Begutachtungsentwurf einigen Zündstoff bot. Vor allem ein Punkt sorgt bei Branchenvertretern für Kopfzerbrechen. Es geht dabei um die Wiedereinführung des sogenannten Nebengewerbes: Branchenfremde Unternehmen könnten dann in Zukunft bis zu 30 Prozent ihres Umsatzes aus dem Bereich der Versicherungsvermittlung lukrieren, sofern die Versicherungen als Ergänzung zu einer bestimmten Ware oder Dienstleistung angeboten werden. Ein Reisebüro mit einem Umsatz von 100 Millionen Euro könnte also künftig Versicherungen für bis zu 30 Millionen Euro vermitteln.

Lebensversicherungen oder Haftpflichtrisiken dürfen zwar grundsätzlich nicht in Nebentätigkeit verkauft werden. Doch auch auf sie trifft zu, dass sie sehr wohl vertrieben werden dürfen, wenn damit eine Ware oder Dienstleistung ergänzt wird, die der Vermittler hauptberuflich respektive als Hauptgeschäftszweck anbietet. Kritisch zu sehen ist dabei vor allem, dass für die Vermittler im Nebengewerbe nicht dieselben Informationspflichten, Schulungs- und Weiterbildungsverpflichtungen gelten. Zwar wurde in der aktuellen Regierungsvorlage in diesen Bereich nun etwas nachgebessert, so müssen Versicherungsvermittlung in Nebentätigkeit nun berufliche Schulungen oder Weiterbildungen von mindestens fünf Stunden pro Jahr vorweisen. Allerdings ist man damit immer noch weit entfernt von den Ausbildungsverpflichtungen und Standards denen Versicherungsvermittler in Haupttätigkeit unterliegen.

Großes Ziel der IDD war es doch, die Anwendung der gleichen Regeln, unabhängig davon, über welchen Vertriebsweg die Produkte vermittelt werden, zu erreichen. Da fragt man sich nun zu Recht: Wo ist denn nun das angekündigte Level Playing Field?