Immer mehr Anwälte und Prozessfinanzierer schießen sich auf Lebensversicherungen und das Thema der fehlerhaften Belehrung über die Dauer der Rücktrittsfrist ein. Um auf eine relevante Anzahl von Kunden beziehungsweise zu prüfenden Polizzen zu kommen, gehen sie dabei nun auch neue Wege. So versucht etwa der Prozessfinanzierer Advofin über die Firma LVA24, direkt Makler anzusprechen. Die Vermittler sollen dazu beitragen, dass laufend weitere Polizzen zur Prüfung "angeliefert" werden. Und laut LVA24 haben bereits mehrere 100 Vermittler das Angebot angenommen.

Für die Berater klingt das Ganze auf den ersten Blick attraktiv. So winken im Erfolgs- beziehungsweise Vergleichsfall zwischen vier und zehn Prozent der vertraglich festgelegten Erfolgsquote. Im Fall von Advofin liegt die im Bereich um 38 Prozent vom erstrittenen Ertrag. Bei Verträgen, die besonders günstige Erfolgsaussichten versprechen, erhalten die "Zulieferer" zwei Drittel des Verwaltungsbeitrags, der sich inklusive Steuer auf 90 Euro beläuft. 


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Unterschiedliche Rechtsmeinungen
Wer hier nun das große Geschäft wittert oder die Chance sieht, Anlegern helfen zu können, aus Verträgen rauszukommen, die bisher unter Wasser liegen, sollte sich nicht zu früh freuen. Eine wesentliche Frage ist nämlich noch nicht abschließend geklärt: Was geschieht im Fall eines Rücktritts mit den Provisionen? Derzeit gibt es dazu zwei unterschiedliche Meinungen. Standpunkt 1 sagt: Wird ein Vertrag rückabgewickelt, gab es nie einen Provisionsanspruch. Beim ursprünglichen Abschluss geflossene Vergütungen wären logischerweise zurück zu zahlen.  

Standpunkt 2 sieht so aus: Da der Makler mit den Unterlagen des Versicherers arbeitete und er nicht in der Lage ist, das Vertragswerk juristisch zu prüfen, trifft ihn keine Schuld. Der Makler konnte mangels besseren Wissens und der vorgebenden Unterlagen nicht anders handeln. Die Provisionen wären in diesem Fall nicht zurückzuerstatten.

Angebote genau prüfen
Welche Rechtsmeinung sich letztlich durchsetzen wird, ist nicht einschätzbar. Als Finanzberater empfiehlt es sich angesichts dieser Unsicherheit, abzuwarten bis die ersten Gutachten zu diesem Thema auf dem Tisch liegen. Der Liechtensteiner Prozessfinanzierer Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) hat darauf schon reagiert und bietet den Maklern nun an, Provisionsrückforderungen für die Versicherungs-Vermittler zu übernehmen. Doch auch hier steckt der Teufel im Detail. Der Prozessfinanzierer zahlt Maklern eine Tippgeber-Provision von bis zu zehn Prozent. Kommt es zu einer Provisionsrückforderungen, übernimmt EAS diese zwar, fordert allerdings auch 50 Prozent der Tippgeber-Provision zurück. Wer sich auf eines dieser Angebote einlässt, sollte daher vorab Best- und Worst- Case-Szenarien durchrechnen.