Wer Bares abhebt und im eigenen Tresor hortet, kann es aufgrund der strengen Geldwäscheregeln später nicht mehr so einfach zurück zur Bank tragen. Gleiches gilt für anonym gekauftes Gold. Davor warnen mehrere Finanzexperten in einem Artikel, der in der aktuellen Printausgabe 02/2020 von FONDS professionell erschienen ist.

Sobald Herkunft und Weg des Vermögens nicht mehr eindeutig nachvollziehbar sind, greifen es die Kreditinstitute nicht mehr an. "Wer so ein Geld hat, kann es in den nächsten Jahren beim Bäcker ausgeben, nicht einmal eine Reise können Sie damit zahlen", sagt der Vorstandsvorsitzende einer Privatbank, der nicht genannt werden will. Sein Team musste diese Warnung besonders zu Beginn der Corona-Krise öfter aussprechen. "Wir hatten Kunden, die wegen der Pandemie Geld abheben wollten. Wir haben ihnen gesagt, macht das nicht, das bekommt ihr nicht mehr zurück in den Kreislauf", so der Privatbank-Chef.

Geld nur versiegelt horten
Konkrete Konsequenzen einer Panik-Abhebung aus der Finanzkrise 2008 schildert ein anderer hochrangiger Private Banker: Ein Kunde hatte aus Angst vor einem Bankencrash einen Millionenbetrag in seinen Privattresor gelegt. "Der Auszahlungsbeleg von damals nutzt ihm heute überhaupt nichts. Für die Finanz ist nicht nachvollziehbar, dass es sich exakt um das abgehobene Geld handelt. Man findet keine Bank, die so was annimmt", sagt der Experte.

Eine Möglichkeit für Leute, die nicht auf höhere Bargeldbeträge verzichten wollen, beschreibt Constantin Veyder-Malberg, Vorstand der Capital Bank: Man könne mit dem eigenen Institut eine Versiegelung vereinbaren und das Geld anschließend in einem nicht zugänglichen Banktresor verwahren.

Probleme bei anonymem Goldkauf
Veyder-Malberg verweist darauf, dass nicht nur Bargeld, sondern sehr oft auch Gold seinen Besitzern Schwierigkeiten bereitet, wenn es anonym erworben wurde. Ein Kauf ohne persönliche Identifizierung ist in Österreich bis zu einer Schwelle von 10.000 Euro möglich. In der Schweiz sind es 15.000 Franken (vor 2020: 25.000). Auf diese Weise lassen sich leicht ansehnliche Positionen aufbauen. Umgekehrt ist die Veräußerung nicht unbedingt so einfach, wenn die Bank mehr zur Mittelherkunft wissen möchte. "Ich würde es nicht nehmen, wenn ich die Herkunft nicht kenne", bestätigt auch der oben zitierte Privatbank-CEO.

Goldhändler Rudolf Brenner, Geschäftsführer von Philoro, sieht die Schwierigkeiten nicht derart ausgeprägt wie die Banken. Man verkaufe Gold bis 10.000 Euro anonym. Beim Ankauf dagegen verlangt sein Unternehmen ab dem ersten Euro eine volle Legitimation, bei höheren Beträgen wird vertieft geprüft. Wirkt etwas nicht schlüssig, setze die Tiefenprüfung bereits beim ersten Euro ein, so Brenner. Dass aus dieser "Durchleuchtung" Probleme für Anleger mit sauberem Gold entstehen, sei aber fast nie der Fall: "Wenn Schwierigkeiten auftreten, handelt es sich meist um gewisse Konstrukte und Scheinfirmen, die sich deutlich abheben", sagt Brenner.

Natürlich kommt aus Sicht der Privatbanken beim Thema Gold häufig noch die Herausforderung der Internationalität dazu. Der anonyme Goldschatz in der Schweiz war ein beliebter Sicherheitspolster vieler Österreicher – ob aus einer legalen oder aus Schwarzgeldquellen. "Oft haben Staaten in Krisen den privaten Goldbesitz verboten. Angst vor Enteignung ist einer der Gründe, warum Gold anonym gekauft wird. Ich warne trotzdem davor, weil es zu Problemen führt“, so Veyder-Malberg.

Einziger Ausweg: Selbstanzeige
Ähnliches schildert der oben genannte Privatbank-Chef: "In den 70er-Jahren gab es genug, die aus Angst vor der roten Invasion Gold in der Schweiz einlagerten. Das bekommt man nur schwer zurück." Wer an dieses Vermögen will, dem bleibe nur die Selbstanzeige. "Die Deklaration ist der einzige und auch der richtige Weg, um das Vermögen wieder in den Kreislauf zu bringen", so der Experte.

Branchenkollege Veyder-Malberg kritisiert, dass das österreichische Gesetz und die Aufsicht für Erschwernisse sorgen, die es andernorts nicht gibt. Er erläutert das anhand der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten von Treuhandlösungen im Ausland: Die Aufsicht verlange, dass nicht nur die Treugeber selbst geprüft werden, sondern auch die Treuhänder. "In der Regel kann der Kunde nicht vom Dienstleister verlangen, dass er seine Verhältnisse offenlegt. Geld aus solchen Trusts nach Österreich zurückzuführen, ist damit ein Problem", sagt Veyder Malberg.

EU-weite Standards wünschenswert
In diesem und anderen Fällen sei die deutsche Bafin weniger streng als die österreichische FMA, bestätigt der Compliance-Experte Volker Enzi, Chef des Beratungsunternehmens C-Suite. Zwar ist die Strenge der Behörde bei komplexen Auslandskonstruktionen nachvollziehbar, aber die Verunsicherung bei den Banken sorgt auch dafür, dass "gewöhnliche" Privatanleger vor den Kopf gestoßen werden. Enzi nennt das Beispiel einer Flugbegleiterin, die ab den 1980ern ein hohes Einkommen und geringe Ausgaben hatte. "Bei der Hausbank war ihr Vermögen kein Thema. Als sie die Bank wechseln wollte, war das aber nicht möglich", so Enzi. Schließlich muss jedes Institut vor Beginn einer dauerhaften Geschäftsbeziehung Person und Mittelherkunft neu prüfen.

"Es passiert häufig, dass die Bank Geld nicht nehmen kann, obwohl sie alle Gründe hat anzunehmen, dass es redlich verdient ist", so Enzi. Er begrüßt daher ein Papier der EU-Kommission aus dem März, wonach Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung von der nationalen auf die EU-Ebene verlagert werden sollen: "Damit vermeidet man nationale Sonderregeln." (eml)


Der gesamte Artikel erscheint in der aktuellen FONDS professionell-Printausgabe 2/2020.